Spätaussiedlerbescheinigung erhalten
Beschreibung
Der Spätaussiedlerstatus entsteht nicht schon aufgrund des Aufnahmebescheids, sondern erst mit der Ausstellung einer "Spätaussiedlerbescheinigung". Diese erhalten Sie nach der Aufnahme in Deutschland.
Gleichzeitig erwerben Sie laut Gesetz die deutsche Staatsangehörigkeit.
Ansprechpartner
Bundesverwaltungsamt (Bundesverwaltungsamt)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
50728 Köln
Kontakt
E-Mail: poststelle@bva.bund.de
Fax: 22899 / 358-2823
Telefon Festnetz: 022899 / 358-0 oder 0221 / 758-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Registrierschein
Voraussetzungen
Sie erfüllen die Spätaussiedlereigenschaft.
Rechtsgrundlage(n)
Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
- § 4 Spätaussiedler
- § 5 Ausschluss
- § 7 Grundsatz
- § 15 Bescheinigungen
Rechtsbehelf
siehe Aufnahmebescheid des BVA
Verfahrensablauf
Das Verfahren wird anlässlich der Registrierung in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamtes (BVA) in Friedland eingeleitet.
Während Ihres Aufenthalts in Friedland erhalten Sie einen Registrierschein, auf dem bestätigt wird, dass das Bescheinigungsverfahren eingeleitet wurde. Die Spätaussiedlerbescheinigung wird Ihnen dann später von dort aus an Ihren Wohnort nachgesandt.
Ehegatten oder Abkömmlinge, die im Aufnahmebescheid einbezogen wurden, erhalten eine "Bescheinigung als Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers".
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Einzelfallbezogen
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg