Reisepass - Wohnortänderung beantragen
Beschreibung
Wenn sich Ihr Wohnort geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse in Ihren Reisepass eintragen lassen. Das können Sie online beantragen, sofern die Kommunalverwaltung am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet. Sie können auch persönlich zum Bürgeramt Ihres neuen Wohnortes gehen
Auch wenn Sie ins Ausland ziehen und keine Adresse mehr in Deutschland haben, muss Ihr Reisepass geändert werden. Auf dem Wohnortaufkleber steht Ihr Aufenthaltsort im Ausland.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerbüro (Bürgerbüro)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 11:45 Uhr Di 08:30 - 11:45 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:30 - 11:45 Uhr Do 08:30 - 11:45 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@heubach.de
Telefon Festnetz: 071731810
erforderliche Unterlagen
- gültiger Reisepass
- aktuelle amtliche Meldebestätigung
Voraussetzungen
- Sie haben einen gültigen Reisepass.
- Sie haben eine aktuelle Meldebestätigung als Nachweis Ihrer Adressänderung.
Bei Nutzung des Online-Dienstes zur elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA):
- Sie haben einen gültigen Personalausweis und haben die Online-Ausweisfunktion im Personalausweis freigeschaltet.
- Sie kennen Ihre persönliche sechsstellige PIN.
- Sie haben ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät.
- Sie haben die AusweisApp auf Ihrem Smartphone, Tablet oder PC installiert.
- Sie haben ein Nutzerkonto (beispielsweise BundID).
Bei Wegzug ins Ausland:
- Sie melden sich bei Ihrer zuständigen Meldebehörde ab.
Rechtsgrundlage(n)
Passgesetz (Passgesetz – PassG)
- § 4 Absatz 1 Nummer 9 Passmuster; Verordnungsermächtigung
- § 15 Nummer 1 Pflichten des Inhabers
- § 19 Zuständigkeit
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
- § 1 Absatz 2-3Muster des Reisepasses; Änderung von Daten
- § 15 Absatz 4 Nummer 3 Gebühren
- Anlage 1b Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes
- Anlage 1c Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes nach elektronischer Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes
- Anlage 11 Vorbemerkung Nummer 6 Tabellen 3 und 4
Passverwaltungsvorschrift (PassVwV)
- Nummern 4.1.9 bis 4.1.9.5 Wohnort
- Nummer 6.2.1.4 Änderungen im Reisepass
- Nummer 6.2.2.5
- Nummer 21.2.8
Gesetz zur Ausführung des Paßgesetzes, des Personalausweisgesetzes und des eID-Karte-Gesetzes
- § 1 Pass- und Personalausweisbehörden
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
Verfahrensablauf
Wenn Sie die Wohnortänderung persönlich beantragen:
Sie nutzen den digitalen Online-Dienst der elektronischen Wohnsitzanmeldung
- Sie erhalten Post an Ihre neue Anschrift. Diese enthält einen Wohnortaufkleber mit Ihrem neuen Wohnort und Hinweise, wie Sie den Wohnortaufkleber in Ihrem Reisepass anbringen.
oder
Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.
- Sie legen Ihren gültigen Reisepass und Ihre Meldebestätigung vor.
- Das Bürgeramt aktualisiert den Wohnort in Ihrem Reisepass mittels eines Wohnortaufklebers.
Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Wohnortänderung im Reisepass beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie vorzunehmen.
Fristen
Sie müssen Ihren Wohnort unverzüglich nach der Adressänderung in Ihrem Reisepass ändern lassen oder selbst online ändern.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie die Wohnortänderung in Ihrem Reisepass online ändern möchten, müssen Sie auch einen neuen Wohnsitz anmelden.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg