Mahnbescheid Erteilung

    Mahnbescheid beantragen

    Das gerichtliche Mahnverfahren ermöglicht es Ihnen, einen Anspruch auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme auf einfache und schnelle Weise gerichtlich feststellen zu lassen. Wenn der Schuldner keinen Widerspruch einlegt, können Sie sich durch das Mahnverfahren ein aufwendiges gerichtliches Klageverfahren ersparen.

    Beschreibung

    Das gerichtliche Mahnverfahren ermöglicht es Ihnen, einen Anspruch auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme auf einfache und schnelle Weise gerichtlich feststellen zu lassen. Wenn der Schuldner keinen Widerspruch einlegt, können Sie sich durch das Mahnverfahren ein aufwendiges gerichtliches Klageverfahren ersparen.

    Online-Dienste

    Ansprechpartner

    Für Kreis Rhein-Neckar-Kreis (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    Sie haben Ihren Wohn- beziehungsweise Geschäftssitz in Baden-Württemberg.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Den Beschluss über die Zurückweisung des Mahnantrags können Sie nicht anfechten.

    Gegen die Entscheidung des Rechtspflegers können Sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen Erinnerung einlegen.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Erlass eines Mahnbescheides beantragen. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

    • schriftlich mit einem besonderen Formular, das Sie im Schreibwarenhandel erhalten
    • elektronisch, wenn Sie den Online-Mahnantrag ausfüllen und elektronisch oder per Post versenden
    • vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle

    Rechtsanwälte und Inkassounternehmen sind verpflichtet, den Antrag in maschinell lesbarer Form einzureichen.

    Das Amtsgericht erlässt einen Mahnbescheid und stellt ihn Ihrem Gegner zu. Darin wird dieser aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen die Geldschuld zu bezahlen oder dem Mahnbescheid zu widersprechen.

    Widerspricht Ihr Gegner dem Mahnbescheid nicht, können Sie nach Ablauf der zwei Wochen einen Vollstreckungsbescheid beantragen.

    Gleichzeitig mit Erlass des Mahnbescheids erhalten Sie als Antragsteller oder Antragstellerin eine Kostenrechnung für das Mahnverfahren. Falls Sie die Kosten des Verfahrens nicht aufbringen können, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

    Die Gerichtskosten des Mahnverfahrens nimmt das Mahngericht in den Mahnbescheid auf. Ist Ihre Forderung berechtigt, muss Ihr Gegner Ihnen die verauslagten Gerichtskosten erstatten.

    Fristen

    Der Anspruch darf noch nicht verjährt sein.

    Bearbeitungsdauer

    Bis zum Erhalt eines vollstreckbaren Titels: durchschnittlich sechs bis acht Wochen

    Kosten

    Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach dem Wert des Streitgegenstandes.

    Sie können sie auf den Seiten des gemeinsamen Auftritts der Mahngerichte der Bundesländer berechnen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de