Flurstücksgrenze

    Grenzbescheinigung für ein Grundstück beantragen

    Die Grenzbescheinigung, auch "Grenzattest" genannt, ist eine Bescheinigung der Vermessungsbehörde (Katasteramt). Sie weist nach, dass

    Beschreibung

    Die Grenzbescheinigung, auch "Grenzattest" genannt, ist eine Bescheinigung der Vermessungsbehörde (Katasteramt). Sie weist nach, dass

    • ein Gebäude innerhalb der Grenzen eines Baugrundstücks liegt oder
    • ein Überbau auf ein angrenzendes Grundstück vorliegt.

    Meistens fordern Banken oder andere Kreditgeber Grenzbescheinigungen für Gebäude, für die sie Baukredite gewähren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Breisgau-Hochschwarzwald (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    • Eintrag des Gebäudes im Liegenschaftskataster
      Haben Sie den Grundriss des Gebäudes seit der letzten Vermessung ("Gebäudeaufnahme") geändert, brauchen Sie eine erneute Einmessung.
    • Antragsberechtigte sind:
      • Eigentümer und Eigentümerinnen
      • Erbbauberechtigte
      • für Grundbuchsachen zuständige Amtsgerichte
      • Banken
      • andere Personen, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

    Rechtsbehelf

    Gegen einen Verwaltungsakt kann Widerspruch eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    Die Grenzbescheinigung können Sie beantragen bei

    • öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder Vermessungsingenieurinnen oder
    • der zuständigen Vermessungsbehörde.

    Sie können den Antrag formlos stellen:

    • schriftlich,
    • telefonisch oder
    • per E-Mail stellen

    Sie müssen das Flurstück angeben mit Straße, Hausnummer oder Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer. Manche Behörden bieten ein eigenes Formular an.

    Tipp: Sie können die Grenzbescheinigung auch gleichzeitig mit der Gebäudeeinmessung beantragen.

    Die zuständige Stelle kann eine Ortsbesichtigung vornehmen, bevor sie die Grenzbescheinigung ausstellt.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    abhängig vom jeweiligen Arbeitsaufwand

    Kosten

    abhängig vom jeweiligen Arbeitsaufwand

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en