Bodenseeschifferpatent Erteilung

    Bodenseeschifferpatent - Prüfung ablegen

    Zum Führen eines auf dem Bodensee zugelassenen Fahrzeuges benötigen Sie in der Regel das Bodenseeschifferpatent, wenn

    Beschreibung

    Zum Führen eines auf dem Bodensee zugelassenen Fahrzeuges benötigen Sie in der Regel das Bodenseeschifferpatent, wenn

    • das Schiff oder Boot mit einem Motor betrieben wird und die Maschinenleistung über 4,4 Kilowatt liegt
    • das Segelboot mehr als 12 Quadratmeter Segelfläche hat

    Das Bodenseeschifferpatent erhalten Sie, wenn Sie die theoretische und die praktische Prüfung mit Erfolg bestanden haben. Es gibt das Schifferpatent für folgende Kategorien:

    • Kategorie A: motorbetriebene Schiffe, soweit sie nicht unter die Kategorien B und C fallen
    • Kategorie B: Fahrgastschiffe
    • Kategorie C: Güterschiffe und schwimmende Geräte mit eigenem Antrieb
    • Kategorie D: Segelboote

    Hinweis: Mit dem Patent der Kategorie B oder C haben Sie auch das Recht, Fahrzeuge der Kategorie A zu führen.

    Tipp: Sie können unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend ein Ferien- oder Urlauberpatent erhalten. Es gilt für 30 Tage innerhalb eines Kalenderjahres.

    Ansprechpartner

    Schifffahrtsbehörde (Schifffahrtsbehörde)

    Adresse

    Hausanschrift

    Reichenaustraße 37

    78467 Konstanz

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (von 01.10. bis 31.03.) Mo geschlossen Di geschlossen Mi 08:15 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07531 800-1980

    Fax: 07531 800-1999

    E-Mail: schifffahrt@LRAKN.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Landratsamt Bodenseekreis (Landratsamt Bodenseekreis)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Glärnischstr. 1-3

    88041 Friedrichshafen

    Hausanschrift

    Glärnischstraße 1-3

    88045 Friedrichshafen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Erweiterter Service für die Bereiche: Kfz-Zulassungsbehörde Friedrichshafen, Fahrerlaubnisbehörde, Schifffahrtsamt, Abfallwirtschaftsamt) Mo 07:30 - 13:00 und 13:00 - 17:00 Uhr nachmittags hat nur die Kfz-Zulassung Friedrichshafen geöffnet! Di 07:30 - 13:00 Uhr vormittags Mi 07:30 - 13:00 Uhr vormittags Do 07:30 - 17:00 Uhr Fr 07:30 - 13:00 Uhr vormittags Allgemeine Öffnungszeit (Zulassungsbehörde Außenstelle Tettnang) Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 12:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Zulassungsbehörde Außenstelle Überlingen) Mo 07:30 - 13:00 Uhr Di 07:30 - 13:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Mi 07:30 - 13:00 Uhr Do 07:30 - 13:00 Uhr Fr 07:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7541 204 0

    E-Mail: info@bodenseekreis.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter und unterzeichneter Antrag
    • amtsärztliches oder ärztliches Zeugnis (Hör- und Sehvermögen)
    • Passbild
    • gegebenenfalls Kopien von Befähigungsnachweisen

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für den Erwerb der Schifferpatente der Kategorien A und D sind:

    • für Kategorie D: Personen ab 14 Jahren
    • für Kategorie A: Personen ab 18 Jahren
    • geistige und körperliche Eignung zum Führen eines Schiffes
      • ausreichendes Hörvermögen
      • ausreichendes Sehvermögen
      • ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen
    • Ihr bisheriges Verhalten lässt erwarten, dass Sie als Schiffsführer oder Schiffsführerin die Vorschriften beachten und auf andere Rücksicht nehmen. Sie dürfen zum Beispiel nicht einschlägig vorbestraft sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Im Falle eines ablehnenden Bescheids gemäß Rechtsbehelfsbelehrung.

    Verfahrensablauf

    Sie können sich direkt beim zuständigen Landratsamt für die theoretische und praktische Prüfung anmelden.

    Beim Landratsamt Bodenseekreis in Friedrichshafen können Sie sich mit einem Antragsformular oder online anmelden. Das Landratsamt Konstanz und das Landratsamt Lindau stellen im Internet ein Antragsformular zum Download bereit.

    Hinweis: Sie müssen für das Patent keine Segelschule oder einen Jachtklub besuchen. Der Besuch wird aber empfohlen. Die Prüfungen finden meist wöchentlich in den Sommermonaten statt.

    Für die praktische Prüfung können Sie sich in der Regel telefonisch beim Landratsamt anmelden und den Prüfungstermin und Prüfungsort vereinbaren.

    Für die praktische Prüfung

    • müssen Sie ein zugelassenes, patentpflichtiges Boot der entsprechenden Antriebsart bereitstellen,
    • muss ein Patentinhaber oder eine Patentinhaberin als Schiffsführer mit an Bord sein und
    • muss das Boot für mindestens drei Personen zugelassen sein.

    Hinweis: Wenn Sie beispielsweise einen "Sportbootführerschein Binnen" oder "Sportbootführerschein See" haben, können Sie möglicherweise von der praktischen Prüfung befreit werden. Die Befreiung hängt davon ab, ob Ihre Befähigungsnachweise anerkannt werden können.

    Fristen

    Alle Prüfungsteile aus Theorie und Praxis müssen Sie für das Patent innerhalb von zwölf Monaten ablegen.

    Hinweis: In besonderen Fällen wie zum Beispiel Krankheit oder Schwangerschaft können Sie die Verlängerung der Frist schriftlich beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    hängt vom Einzelfall ab

    Eine Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche.

    Kosten

    Die Gebühren für die Patentprüfungen legt das zuständige Landratsamt selbständig fest.

    Hinweise (Besonderheiten)

    s.o.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de