Einfuhr von Arzneimitteln Erlaubnis

    Einfuhr von Arzneimitteln - Erlaubnis beantragen

    Die Erlaubnis benötigen Sie für die Einfuhr von

    Beschreibung

    Die Erlaubnis benötigen Sie für die Einfuhr von

    • Humanarzneimittel, Tierarzneimittel, Prüfpräparate
    • Wirkstoffen, die menschlicher, tierischer oder mikrobieller Herkunft sind oder die auf gentechnischem Wege hergestellt werden, oder
    • anderen zur Arzneimittelherstellung bestimmten Stoffen menschlicher Herkunft

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Tübingen (Regierungspräsidium Tübingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Straße 20

    72072 Tübingen

    Postfachadresse

    Postfach 26 66

    72016 Tübingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07071 757-0

    Fax: 07071 757-3190

    E-Mail: poststelle@rpt.bwl.de

    De-Mail: poststelle.rpt@im.bwl.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Auszug aus dem Handelsregister
    • Nachweis der Verfügbarkeit der Räume, zum Beispiel:
      • Kopie des Mietvertrags oder
      • Grundbuchauszug
    • Grundrisspläne der Betriebsgebäude und -räume für Prüfung und Lagerung
    • bei außerbetrieblichen Lagern: Grundrisspläne
    • Nachweis der erforderlichen Sachkenntnis und Zuverlässigkeit der sachkundigen Person (beglaubigte Kopie von Zeugnissen, Führungszeugnis für behördliche Zwecke)
    • aktuelle Firmenbeschreibung ("Site Master File"), Qualitätssicherungshandbuch, Auflistung der Verfahrensanweisungen

    Voraussetzungen

    • Es ist eine sachkundige Person vorhanden
    • Es sind geeignete Räume und Einrichtungen für die mit der Einfuhr beabsichtigten Aktivitäten, die Prüfung und Lagerung der Arzneimittel vorhanden
    • Es ist gewährleistet, dass die Tätigkeiten nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erfolgen

    Rechtsgrundlage(n)

    Arzeimittelgesetz (AMG):

    • § 15 Sachkenntnis
    • § 72 Einfuhrerlaubnis

    Artikel 61 EU-Verordnung 536/2014 (Erlaubnis)

    Artikel 88 EU-Verordnung 2019/6 (Erlaubnis)

    Rechtsbehelf

    Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie können die Erlaubnis formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Ihr Antrag muss die folgenden Angaben enthalten:

    • genaue Bezeichnung der antragstellenden Person und Angaben zur Rechtsform
    • Bezeichnung der Betriebsstätte (Name, Straße, Ort)
    • Angaben zu den mit der Einfuhr geplanten Aktivitäten in der Betriebsstätte
    • Angaben zu außerbetrieblichen Lagern
    • Name, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse
      • einer sachkundigen Person
      • einer verantwortlichen Person im Fall der Einfuhr von Arzneimitteln menschlicher Herkunft zur unmittelbaren Anwendung bei Menschen
    • tabellarische Angaben zu den zur Einfuhr vorgesehenen Arzneimitteln
    • Angaben zu den mit Prüfungen beauftragten Betrieben

    Tipp: Wenden Sie sich schon vor Antragstellung an die zuständige Stelle, um die Einzelheiten zu klären.

    Liegen die vollständigen Unterlagen vor, führt die zuständige Stelle eine Abnahmeinspektion durch. Erst danach entscheidet sie über die Einfuhrerlaubnis oder die Ablehnung des Antrags per Bescheid.

    Fristen

    Die Erlaubnis ist in jedem Fall vor Aufnahme der Tätigkeit zu beantragen. Die Einfuhrtätigkeit darf erst aufgenommen werden, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

    Bearbeitungsdauer

    Unter anderem abhängig von

    • der Art der Arzneimittel, für deren Einfuhr Sie die Erlaubnis beantragen und
    • ob eine Inspektion im Ausland erforderlich ist

    Bei Neubeantragung: ab Vorliegen der vollständigen Unterlagen mindestens 4 Wochen, maximal 3 Monate

    Bei erforderlicher Auslandsinspektion mindestens benötigte Vorlaufzeit: 6 Monate

    Kosten

    Abhängig vom Einzelfall

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en