Melderegisterauskunft Erteilung einfach

    Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)

    Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person.

    Beschreibung

    Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person.

    Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

    Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen.
    Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.

    Online-Dienste

    Ansprechpartner

    Für Kreis Heilbronn (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie schon über Daten zur betroffenen Person verfügen müssen.
      Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.
    • Wenn Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
    • Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden
    • Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Ablehnung eines Auskunftsersuchens oder seiner nur teilweisen Entsprechung können Sie als betroffene Person bei der zuständigen Gemeinde schriftlich Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    Die einfache Auskunft aus dem Melderegister müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie benötigen dafür kein Formular. Sie können den Antrag

    • mündlich in der Behörde stellen,
    • mit der Post oder durch E-Mail übermitteln oder
    • je nach Angebot der Gemeinde auch online stellen.

    Achtung: Bei manchen Meldebehörden wird Ihr Antrag erst bearbeitet, wenn Sie die Gebühr bezahlt haben.

    Hinweis: Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über Privatpersonen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

    Es kann sein, dass die Daten der von Ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde prüft dann im Einzelfall, ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt.

    Hinweis: Die Daten dürfen nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels genutzt werden.

    Fristen

    keine

    Kosten

    • für Selbstauskünfte: keine
    • für andere Auskünfte aus dem Melderegister: Die Kosten richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der jeweiligen Gemeinde.

    Hinweis: Bei einer schriftlich oder elektronisch beantragten Melderegisterauskunft müssen Sie die Verwaltungsgebühren im Voraus zahlen. Sie können beispielsweise Ihrer schriftlichen Anfrage einen Verrechnungsscheck beilegen.
    Beantragen Sie die Melderegisterauskunft elektronisch, können Sie die Gebühr auch im Voraus überweisen und den Überweisungsbeleg der Anfrage als elektronische Anlage beifügen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en