• Boms (Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg)
Approbation als Arzt Erteilung

Approbation als Arzt beantragen

Sie benötigen eine Approbation oder eine befristete Berufserlaubnis, wenn Sie in Deutschland als Ärztin oder Arzt tätig sein möchten.

Beschreibung

Sie benötigen eine Approbation oder eine befristete Berufserlaubnis, wenn Sie in Deutschland als Ärztin oder Arzt tätig sein möchten.

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Stuttgart (Regierungspräsidium Stuttgart)

Adresse

Hausanschrift

Ruppmannstraße 21

70565 Stuttgart

Postfachadresse

Postfach 80 07 09

70507 Stuttgart

Kontakt

Telefon Festnetz: 0711 904-0

Fax: 0711 904-11190

E-Mail: poststelle@rps.bwl.de

De-Mail: poststelle.rps@im.bwl.de-mail.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
  • Geburtsurkunde, falls diese nicht bereits im Rahmen der Ärztlichen Prüfung vorgelegt wurde. Falls sich Ihr Name geändert hat, wird ein standesamtlicher Nachweis über die Namensänderung (zum Beispiel Auszug aus dem Familienbuch, Heiratsurkunde) benötigt, aus dem sich der jetzt gültige Name ergibt (ebenfalls in einer vom Bürgermeisteramt beglaubigten Kopie oder im Ausnahmefall im Original).
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Angabe des schulischen und beruflichen Werdegangs
  • Persönliche Erklärung mit Datum und Unterschrift, dass gegen Sie kein gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig war oder ist.
  • Eine aktuelle ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie „nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs (als Arzt/Ärztin) ungeeignet“ sind;
    Sie muss Datum, Stempel und Unterschrift der Ärztin oder des Arztes enthalten.
  • Wenn Sie die Approbation nicht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Ärztlichen Prüfung beantragen, eine Kopie des Zeugnisses über die Ärztliche Prüfung
  • Führungszeugnis der „Belegart OB“
    Geben Sie dabei als Verwendungszweck an: „Approbation als Arzt/Ärztin“ und als Empfänger „Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 95".
  • Bei Auslandsaufenthalten ab der Volljährigkeit (länger als ein Jahr) ist ein polizeiliches Führungszeugnis aus dem Ausland vorzulegen (Original mit amtlicher Übersetzung; nicht älter als drei Monate).

Voraussetzungen

  • Sie haben eine abgeschlossene deutsche ärztliche Ausbildung.
  • Sie sind zur Ausübung des gewünschten Berufs würdig, zuverlässig und in gesundheitlicher Hinsicht geeignet.

Handlungsgrundlage(n)

Bundesärzteordnung (BÄO):

  • § 1 Einzelnorm
  • § 2 Einzelnorm
  • § 3 Einzelnorm
  • § 10 Einzelnorm

Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG):

  • § 1 Approbation als Zahnarzt

Rechtsbehelf

Wir Ihr Antrag auf die Erteilung der ärztlichen Approbration abgelehnt, können Sie Widerspruch erheben.

Verfahrensablauf

Stellen Sie den Antrag auf die Approbation schriftlich. Das jeweilige Antragsformular können Sie im Internet herunterladen.

Die Urkunde erhalten Sie per Post.

Fristen

Vier Wochen vor dem Termin der mündlichen Prüfung des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung.

Achtung: Bestimmte erforderliche Unterlagen dürfen dann nicht älter als 1 Monat sein!

Bearbeitungsdauer

etwa zwei bis vier Wochen bei Eingang des vollständigen Antrags und aller erforderlichen Unterlagen.

Kosten

EUR 250,00

Hinweise (Besonderheiten)

keine

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en