Zuschuss bei Mehrlingsgeburten beantragen
Beschreibung
Über die Verwendung des Zuschusses können Sie als Eltern frei entscheiden. Er sollte Ihren Kindern zugute kommen.
Höhe:
1.700 Euro je Kind
Art:
- Einmaliger Zuschuss, nicht zurückzuzahlen
- einkommensunabhängig, steuerfrei und unpfändbar
Ansprechpartner
Für Kreis Rhein-Neckar-Kreis (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Geburtsurkunden der Kinder
Voraussetzungen
- Sie haben mindestens Drillinge zur Welt gebracht.
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg.
- Sie leben mit den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt.
Rechtsgrundlage(n)
Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO)
- § 23 Zuwendungen
- § 44 Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen
Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)
- § 48 Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes
- § 49 Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes
- § 49 a Erstattung, Verzinsung
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Sie müssen den Zuschuss schriftlich beantragen.
Das Antragsformular steht Ihnen auf den Seiten der L-Bank zum Download zur Verfügung. Sie können das Formular auch telefonisch oder schriftlich bei der L-Bank anfordern.
Den Antrag senden Sie direkt der L-Bank zu.
Fristen
innerhalb von zwölf Monaten nach Geburt oder nach Aufnahme der Kinder
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg