Zuschuss bei Mehrlingsgeburten beantragen
Beschreibung
Über die Verwendung des Zuschusses können Sie als Eltern frei entscheiden. Er sollte Ihren Kindern zugute kommen.
Höhe:
1.700 Euro je Kind
Art:
- Einmaliger Zuschuss, nicht zurückzuzahlen
- einkommensunabhängig, steuerfrei und unpfändbar
Ansprechpartner
L-Bank - Familienförderung (L-Bank - Familienförderung)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 16:30 Uhr Di 08:00 - 16:30 Uhr Mi 08:00 - 16:30 Uhr Do 08:00 - 16:30 Uhr Fr 08:00 - 16:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: familienfoerderung@l-bank.de
Fax: 0721 / 150-3191
Telefon Festnetz: 0800 6645 471 gebührenfrei
Internet
erforderliche Unterlagen
Geburtsurkunden der Kinder
Voraussetzungen
- Sie haben mindestens Drillinge zur Welt gebracht.
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg.
- Sie leben mit den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt.
Rechtsgrundlage(n)
Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO)
- § 23 Zuwendungen
- § 44 Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen
Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)
- § 48 Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes
- § 49 Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes
- § 49 a Erstattung, Verzinsung
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Sie müssen den Zuschuss schriftlich beantragen.
Das Antragsformular steht Ihnen auf den Seiten der L-Bank zum Download zur Verfügung. Sie können das Formular auch telefonisch oder schriftlich bei der L-Bank anfordern.
Den Antrag senden Sie direkt der L-Bank zu.
Fristen
innerhalb von zwölf Monaten nach Geburt oder nach Aufnahme der Kinder
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg