Kindertageseinrichtungen - Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung beantragen
Beschreibung
Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung fallen in der Regel Kosten an, unter anderem Gebühren, Essensgelder.
Die Kita-Gebühren dafür legt in der Regel die jeweilige Gemeinde fest.
Wenn Sie die finanzielle Belastung durch die Kita-Gebühren nicht tragen können, können Sie beim örtlichen Jugendamt einen Antrag auf Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung stellen.
Die Gebührenermäßigung hängt z.B. von der Höhe Ihres Einkommens ab. Sie ist für alle Arten von Kindertageseinrichtungen möglich, z.B. Kinderkrippe, Kindergarten, Hort.
Hinweis: Zusätzliche Aufwendungen wie Essensgelder und Ähnliches übernimmt das Jugendamt in der Regel nicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Jugendamt (Jugendamt)
Adresse
Besucheranschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 Uhr Do 08:00 - 11:30 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen Servicezeit (KFZ-Zulassungsstelle) Mo 08:00 - 14:00 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Di 08:00 - 14:00 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Mi 08:00 - 14:00 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Do 08:00 - 13:00 Termin über Tool auf www.lrasbk.de und 14:00 - 17:30 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Fr 08:00 - 11:30 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Servicezeit (Führerscheinstelle) Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 11:30 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen
Kontakt
E-Mail: Frontoffice-SozialerDienst-KJA@LRASBK.de
E-Mail: Frontoffice-Verwaltung-KJA@LRASBK.de
Telefon Festnetz: 07721 913 7960
Telefon Festnetz: 07721 913 7961
E-Mail: jugendamt@lrasbk.de
Internet
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis (Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 78007
78045 Villingen-Schwenningen
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 Uhr Do 08:00 - 11:30 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen Servicezeit (KFZ-Zulassungsstelle) Mo 08:00 - 14:00 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Di 08:00 - 14:00 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Mi 08:00 - 14:00 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Do 08:00 - 13:00 Termin über Tool auf www.lrasbk.de und 14:00 - 17:30 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Fr 08:00 - 11:30 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Servicezeit (Führerscheinstelle) Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 11:30 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 07721 913-0
Fax: 07721 913-8900
E-Mail: landratsamt@Lrasbk.de
De-Mail: landratsamt@Lrasbk.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle. Eine Auflistung finden Sie in der Regel auch auf dem Antragsformular.
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
- Die Kindertageseinrichtung besitzt eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes.
Rechtsgrundlage(n)
- § 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen
- § 90 Erhebung von Kostenbeiträgen
- § 82 Begriff des Einkommens
- § 85 Einkommensgrenze
Rechtsbehelf
Gegen den Ablehnungsbescheid können Sie bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Ermäßigung beziehungsweise Befreiung der Gebühren bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Die verschiedenen Träger stellen unterschiedliche Formulare dafür zur Verfügung. Teilweise können Sie diese im Internet abrufen.
Fristen
Informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle.
Bearbeitungsdauer
abhängig vom Einzelfall
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Oftmals können Ihnen auch die Träger der Kindertageseinrichtungen Informationen und Kontaktdaten weitergeben.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg