Gebühr für Kindertageseinrichtungen Ermäßigung

    Kindertageseinrichtungen - Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung beantragen

    Hinweise für Oberstenfeld

    Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung fallen in der Regel Kosten an, unter anderem Gebühren, Essensgelder.

    Beschreibung

    Hinweise für Oberstenfeld

    Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung fallen in der Regel Kosten an, unter anderem Gebühren, Essensgelder.

    Die Kita-Gebühren dafür legt in der Regel die jeweilige Gemeinde fest.

    Wenn Sie die finanzielle Belastung durch die Kita-Gebühren nicht tragen können, können Sie beim örtlichen Jugendamt einen Antrag auf Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung stellen.

    Die Gebührenermäßigung hängt z.B. von der Höhe Ihres Einkommens ab. Sie ist für alle Arten von Kindertageseinrichtungen möglich, z.B. Kinderkrippe, Kindergarten, Hort.

    Hinweis: Zusätzliche Aufwendungen wie Essensgelder und Ähnliches übernimmt das Jugendamt in der Regel nicht. Bitte informieren Sie sich hier beim Jobcenter – Bereich Bildung und Teilhabe.

    Sollte eine Gebührenermäßigung oder Befreiung bewilligt werden, wird immer direkt an Ihren Kindergarten-/Hortträger gezahlt.

    Eine Bewilligung kann frühestens ab Antragseingang erfolgen, nicht rückwirkend. Fehlende Unterlagen, wie beispielsweise Wohngeldbescheid, können nachgereicht werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Ludwigsburg (Landratsamt Ludwigsburg)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Hindenburgstraße 40

    71638 Ludwigsburg

    Hausanschrift

    Hindenburgstraße 40

    71638 Ludwigsburg

    Kontakt

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberstenfeld

    Informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle. Eine Auflistung finden Sie in der Regel auch auf dem Antragsformular.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oberstenfeld

    • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
    • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
    • Die Kindertageseinrichtung besitzt eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oberstenfeld

    Achtes Buch Sozialgesetzbuch:

    • § 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen
    • § 90 Erhebung von Kostenbeiträgen
    • § 82 Begriff des Einkommens
    • § 85 Einkommensgrenze

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Oberstenfeld

    Gegen den Ablehnungsbescheid können Sie bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oberstenfeld

    Sie müssen die Ermäßigung beziehungsweise Befreiung der Gebühren bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Die verschiedenen Träger stellen unterschiedliche Formulare dafür zur Verfügung. Teilweise können Sie diese im Internet abrufen.

    Fristen

    Hinweise für Oberstenfeld

    Informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oberstenfeld

    abhängig vom Einzelfall

    Kosten

    Hinweise für Oberstenfeld

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberstenfeld

    Oftmals können Ihnen auch die Träger der Kindertageseinrichtungen Informationen und Kontaktdaten weitergeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de