Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Auskunftssperre im Melderegister

    Hinweise für Konstanz

    Mit einer Auskunftssperre können Sie erreichen, dass Ihre Wohnortgemeinde nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen eine Melderegisterauskunft (zum Beispiel Name, Anschrift) zu Ihren Daten erteilt

    Beschreibung

    Hinweise für Konstanz

    Mit einer Auskunftssperre können Sie erreichen, dass Ihre Wohnortgemeinde nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen eine Melderegisterauskunft (zum Beispiel Name, Anschrift) zu Ihren Daten erteilt

    Tipp: Sie möchten nur die Weitergabe Ihrer Daten verhindern an:

    • Adressbuchverlage
    • Presse, Rundfunk und Mandatsträger zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen
    • Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen bei Wahlen und Abstimmungen
    • die Bundeswehr

    Für diese Fälle reicht es aus, wenn Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde Widerspruch gegen die Auskunftserteilung einlegen. Für einen solchen Widerspruch sind keine Begründung und kein schutzwürdiges Interesse erforderlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Untere Laube 24

    78462 Konstanz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7531 900 0

    Fax: +49 7531 900-2378

    E-Mail: buergerbuero@konstanz.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Konstanz

    Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Unterlagen zum Nachweis des schutzwürdigen Interesses

    Voraussetzungen

    Hinweise für Konstanz

    Sie müssen ein schutzwürdiges Interesse an der Verweigerung von Melderegisterauskünften über Ihre Person nachweisen. Dies ist zum Beispiel beim Schutz vor einer Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange der Fall.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Nach überwiegender Aufassung hat der Betroffene im Falle der Verweigerung einer Auskunftssperre Verpflichtungsklage zu erheben.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Konstanz

    Sie können die Auskunftssperre persönlich durch Vorsprache bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes beantragen. Sie müssen dabei Ihr schutzwürdiges Interesse glaubhaft machen.

    Hinweis: Die Auskunftssperre gilt nur für die Meldebehörde, bei der Sie sie beantragt haben. Sie wollen verhindern, dass auch die Meldebehörden Ihres früheren Wohnsitzes oder Ihres Nebenwohnsitzes Ihre neue Anschrift bekannt geben? Dann müssen Sie bei diesen ebenfalls eine Auskunftssperre beantragen.

    Nach Eintrag einer Auskunftssperre darf die Meldebehörde nur noch Auskunft erteilen, wenn eine Gefahr für Sie ausgeschlossen werden kann. Vor der Erteilung der Auskunft werden Sie angehört.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel zwei bis zwölf Wochen. Siehe auch unter Hinweise.

    Kosten

    Hinweise für Konstanz

    Die Eintragung der Auskunftssperre ist kostenfrei.

    Hinweis: Die Meldebehörde kann für eine Ablehnung der beantragten Auskunftssperre Gebühren erheben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Konstanz

    Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet ins Melderegister eingetragen. Sie können eine Verlängerung beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de