Auskunftssperre im Melderegister
Hinweise für Konstanz
Beschreibung
Hinweise für Konstanz
Mit einer Auskunftssperre können Sie erreichen, dass Ihre Wohnortgemeinde nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen eine Melderegisterauskunft (zum Beispiel Name, Anschrift) zu Ihren Daten erteilt
Tipp: Sie möchten nur die Weitergabe Ihrer Daten verhindern an:
- Adressbuchverlage
- Presse, Rundfunk und Mandatsträger zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen
- Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen bei Wahlen und Abstimmungen
-
die Bundeswehr
Für diese Fälle reicht es aus, wenn Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde Widerspruch gegen die Auskunftserteilung einlegen. Für einen solchen Widerspruch sind keine Begründung und kein schutzwürdiges Interesse erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Konstanz
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Unterlagen zum Nachweis des schutzwürdigen Interesses
Voraussetzungen
Hinweise für Konstanz
Sie müssen ein schutzwürdiges Interesse an der Verweigerung von Melderegisterauskünften über Ihre Person nachweisen. Dies ist zum Beispiel beim Schutz vor einer Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange der Fall.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Konstanz
- § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) (Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen)
- § 51 Bundesmeldegesetz (BMG) (Auskunftssperren)
- § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) (Regelmäßige Datenübermittlungen)
- § 58 c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetz (SG) (Übermittlung personenbezogener Daten durch die Meldebehörden)
Rechtsbehelf
Nach überwiegender Aufassung hat der Betroffene im Falle der Verweigerung einer Auskunftssperre Verpflichtungsklage zu erheben.
Verfahrensablauf
Hinweise für Konstanz
Sie können die Auskunftssperre persönlich durch Vorsprache bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes beantragen. Sie müssen dabei Ihr schutzwürdiges Interesse glaubhaft machen.
Hinweis: Die Auskunftssperre gilt nur für die Meldebehörde, bei der Sie sie beantragt haben. Sie wollen verhindern, dass auch die Meldebehörden Ihres früheren Wohnsitzes oder Ihres Nebenwohnsitzes Ihre neue Anschrift bekannt geben? Dann müssen Sie bei diesen ebenfalls eine Auskunftssperre beantragen.
Nach Eintrag einer Auskunftssperre darf die Meldebehörde nur noch Auskunft erteilen, wenn eine Gefahr für Sie ausgeschlossen werden kann. Vor der Erteilung der Auskunft werden Sie angehört.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
In der Regel zwei bis zwölf Wochen. Siehe auch unter Hinweise.
Kosten
Hinweise für Konstanz
Die Eintragung der Auskunftssperre ist kostenfrei.
Hinweis: Die Meldebehörde kann für eine Ablehnung der beantragten Auskunftssperre Gebühren erheben.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Konstanz
Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet ins Melderegister eingetragen. Sie können eine Verlängerung beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg