Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Melderegister - Auskunftssperre beantragen

    Mit einer Auskunftssperre können Sie erreichen, dass Ihre Wohnortgemeinde nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen eine Melderegisterauskunft (zum Beispiel Name, Anschrift) zu Ihren Daten erteilt.

    Beschreibung

    Mit einer Auskunftssperre können Sie erreichen, dass Ihre Wohnortgemeinde nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen eine Melderegisterauskunft (zum Beispiel Name, Anschrift) zu Ihren Daten erteilt.

    Tipp: Sie möchten nur die Weitergabe Ihrer Daten verhindern an:

    • Adressbuchverlage
    • Presse, Rundfunk und Mandatsträger zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen
    • Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen bei Wahlen und Abstimmungen
    • die Bundeswehr

    Für diese Fälle reicht es aus, wenn Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde Widerspruch gegen die Auskunftserteilung einlegen. Für einen solchen Widerspruch sind keine Begründung und kein schutzwürdiges Interesse erforderlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice mit Ausländerbüro (Bürgerservice mit Ausländerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7851 883477

    Telefon Festnetz: +49 7851 883480

    Telefon Festnetz: +49 7851 883480

    Fax: +49 7851 881102

    E-Mail: buergerservice@stadt-kehl.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Auenheim (Ortsverwaltung Auenheim)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Raiffeisenstraße 3

    77694 Auenheim

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7851 4208

    Fax: +49 7851 3170

    E-Mail: ortsverwaltung.auenheim@stadt-kehl.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Bodersweier (Ortsverwaltung Bodersweier)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Besucheranschrift

    Korker Straße 1

    77694 Bodersweier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7853 344

    Telefon Festnetz: +49 7853 247

    Fax: +49 7853 1518

    E-Mail: ortsverwaltung.bodersweier@stadt-kehl.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Goldscheuer (Ortsverwaltung Goldscheuer)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Besucheranschrift

    Römerstraße 62

    77694 Goldscheuer

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7854 969815

    Fax: +49 7854 969819

    E-Mail: ortsverwaltung.goldscheuer@stadt-kehl.de

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Hohnhurst (Ortsverwaltung Hohnhurst)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Hanauerlandstraße 12

    77694 Hohnhurst

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7854 987240

    Fax: +49 7854 987241

    E-Mail: ortsverwaltung.hohnhurst@stadt-kehl.de

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Kork (Ortsverwaltung Kork)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Herrenstraße 1

    77694 Kork

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7851 620380

    Fax: +49 7851 6203819

    E-Mail: ortsverwaltung.kork@stadt-kehl.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Leutesheim (Ortsverwaltung Leutesheim)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Bodersweierer Straße 2

    77694 Leutesheim

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7853 332

    Fax: +49 7853 998215

    E-Mail: ortsverwaltung.leutesheim@stadt-kehl.de

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Neumühl (Ortsverwaltung Neumühl)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Elsäßer Straße 41

    77694 Neumühl

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7851 8999790

    Fax: +49 7851 480686

    E-Mail: ortsverwaltung.neumuehl@stadt-kehl.de

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    Ortsverwaltung Odelshofen (Ortsverwaltung Odelshofen)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Hebelstraße 11

    77694 Odelshofen

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7852 2330

    Fax: +49 7852 937278

    E-Mail: ortsverwaltung.odelshofen@stadt-kehl.de

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    Ortsverwaltung Querbach (Ortsverwaltung Querbach)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Albert-Walter-Straße 18

    77694 Querbach

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7853 240

    E-Mail: ortsverwaltung.querbach@stadt-kehl.de

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    Ortsverwaltung Zierolshofen (Ortsverwaltung Zierolshofen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Besucheranschrift

    Klausenstraße 1

    77694 Zierolshofen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7853 315

    E-Mail: ortsverwaltung.zierolshofen@stadt-kehl.de

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    erforderliche Unterlagen

    Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

    • Personalausweis oder Reisepass
      bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
    • im Einzelfall auch Unterlagen zum Nachweis des schutzwürdigen Interesses

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein schutzwürdiges Interesse an der Verweigerung von Melderegisterauskünften über Ihre Person nachweisen. Dies ist zum Beispiel beim Schutz vor einer Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange der Fall.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bundesmeldegesetz - BMG:

    • § 51 Auskunftssperren

    Rechtsbehelf

    Nach überwiegender Aufassung hat der Betroffene im Falle der Verweigerung einer Auskunftssperre Verpflichtungsklage zu erheben.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Auskunftssperre schriftlich oder persönlich bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes beantragen. Sie müssen dabei Ihr schutzwürdiges Interesse glaubhaft machen.

    Hinweis: Speichert die Meldebehörde eine Auskunftssperre nach § 51 BMG im Melderegister(oder hebt diese eine Auskunftssperre auf), so hat sie hierüber die letzte frühere und die für weitere Wohnungen zuständigen Meldenbehörden unverzüglich zu unterrichten. Diese Meldebehörden haben die Auskunftssperre nach § 51 BMG unverzüglich im Melderegister zu speichern und im Falle einer Aufhebung zu löschen (§ 33 Absatz 4 BMG).

    Nach Eintrag einer Auskunftssperre darf die Meldebehörde nur noch Auskunft erteilen, wenn eine Gefahr für Sie ausgeschlossen werden kann. Vor der Erteilung der Auskunft werden Sie angehört.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel zwei bis zwölf Wochen. Siehe auch unter Hinweise.

    Kosten

    für die Eintragung der Auskunftssperre: keine

    Hinweis: Die Meldebehörde kann für eine Ablehnung der beantragten Auskunftssperre Gebühren erheben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Auskunftssperre wird befristet auf bis zu zwei Jahren ins Melderegister eingetragen. Sie können eine Verlängerung beantragen.

    Vorläufige Auskunftssperren gibt es nach dem Bundesmeldegesetz nicht. Um der betroffenen Person bereits ab der Antragstellung ein Schutzniveau zu gewähren, ist von den Meldebehörden zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Auskunftssperre vorsorglich einzutragen, sofern nicht ausnahmsweise ausgeschlossen werden kann, dass die Voraussetzungen für die Eintragung einer Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 Satz 1 BMG vorliegen und das Prüfverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de