Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Melderegister - Auskunftssperre beantragen

    Hinweise für Karlsruhe

    Mit einer Auskunftssperre können Sie erreichen, dass Ihre Wohnortgemeinde nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen eine Melderegisterauskunft (zum Beispiel Name, Anschrift) zu Ihren Daten erteilt.

    Beschreibung

    Hinweise für Karlsruhe

    Mit einer Auskunftssperre können Sie erreichen, dass Ihre Wohnortgemeinde nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen eine Melderegisterauskunft (zum Beispiel Name, Anschrift) zu Ihren Daten erteilt.

    Wenn Sie sich durch eine Melderegisterauskunft bedroht oder in Gefahr sehen, können Sie zum Schutz Ihrer Person die Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Kaiserallee 8 (Bürgerbüro Kaiserallee 8)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserallee 8

    76133 Karlsruhe

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0721 133 3309

    E-Mail: buergerdienste@oa.karlsruhe.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Karlsruhe

    • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (siehe unter "Formulare")
    • Falls vorhanden Dokumente zum Nachweis der Gefährdung etwa durch polizeiliche Anzeigen, Gerichtsurteile etc.
    • Kopie Personalausweis oder Reisepass
    • bei Ausländern zusätzlich: Kopie elektronischer Aufenthalttitel (eAT)
    • Kopien Ausweise der Familienangehörigen:
      Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie eine Kopie der Geburtsurkunde beilegen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Karlsruhe

    Sie können glaubhaft darlegen, dass Ihnen durch die Erteilung einer Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Karlsruhe

    Bundesmeldegesetz - BMG:

    • § 51 Auskunftssperren

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Karlsruhe

    Nach überwiegender Aufassung hat der Betroffene im Falle der Verweigerung einer Auskunftssperre Verpflichtungsklage zu erheben.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Karlsruhe

    Um eine Auskunftssperre zu beantragen, müssen Sie das Antragsformular ausgefüllt und unterschrieben mit Beifügung einer Kopie Ihrer Ausweisdokumente der Meldebehörde postalisch zukommen lassen.

    Hierbei ist es wichtig, dass Sie so konkret und genau wie möglich auf Ihre Gefahrensituation eingehen.
    Je mehr konkrete Informationen die Meldebehörde von Ihnen erhält, umso leichter fällt die Entscheidung. Um eine Gefahrenabwägung vollziehen zu können, benötigt die Meldebehörde eine hinreichende Begründung unter Schilderung möglichst konkreter Tatsachen.

    Achten Sie bitte bei der Antragstellung darauf, dass Sie alle Familienangehörigen, die den Schutz der Auskunftssperre ebenfalls benötigten, im Antrag nennen.

    Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular senden Sie per Post an:
    Stadt Karlsruhe
    Ordnungs- und Bürgeramt
    Bürgerangelegenheiten
    Sachgebiet Recht
    Kaiserallee 8
    76133 Karlsruhe

    Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig.

    Fristen

    Hinweise für Karlsruhe

    Eine Auskunftssperre wird für zwei Jahre befristet im Melderegister erfasst.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel zwei bis zwölf Wochen. Siehe auch unter Hinweise.

    Kosten

    Hinweise für Karlsruhe

    Für die Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister entstehen keine Kosten.

    Für die Ablehnung eines Antrages auf Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister entstehen Kosten entsprechend der aktuell gültigen Verwaltungsgebührensatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Karlsruhe

    Bei der Verlängerung einer bereits erfassten Auskunftssperre ist ein erneuter begründeter Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de