Landesstiftung "Familie in Not" - Leistungen beantragen
Beschreibung
Die Landesstiftung hilft Familien, die durch ein schwerwiegendes Ereignis in Not geraten sind. Stiftungsleistungen können vor allem beantragt werden von:
- Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigendem Kind,
- Familien mit behinderten Angehörigen,
- Einelternfamilien.
Die finanzielle Leistung der Landesstiftung soll dabei helfen, eine Notlage zu überwinden. Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Höhe der Unterstützung ist einkommensabhängig und fällt je nach individueller Notlage unterschiedlich aus.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis (Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 78007
78045 Villingen-Schwenningen
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 Uhr Do 08:00 - 11:30 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen Servicezeit (KFZ-Zulassungsstelle) Mo 08:00 - 14:00 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Di 08:00 - 14:00 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Mi 08:00 - 14:00 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Do 08:00 - 13:00 Termin über Tool auf www.lrasbk.de und 14:00 - 17:30 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Fr 08:00 - 11:30 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Servicezeit (Führerscheinstelle) Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 11:30 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 07721 913-0
Fax: 07721 913-8900
E-Mail: landratsamt@Lrasbk.de
De-Mail: landratsamt@Lrasbk.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Belege über Einkünfte und Zahlungsverpflichtungen
- Mietvertrag
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
Voraussetzungen
Leistungen der Landesstiftung können Sie erhalten, wenn
- Ihre Familie in Not geraten ist,
- keine eigenen und auch keine anderen Hilfsmöglichkeiten (z.B. Unterhaltsvorschuss, Sozialhilfe) bestehen oder vorhandene Möglichkeiten nicht ausreichend sind,
- die Notlage mithilfe der Stiftung dauerhaft zu bewältigen ist und
- Sie als antragstellende Person Ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
es handelt sich um freiwillige Leistungen
Verfahrensablauf
Vereinbaren Sie ein Gespräch mit der zuständigen Stelle. Im Rahmen dieses Gespräches füllt die Beratungsstelle den Antrag an die Landesstiftung gemeinsam mit Ihnen aus. Danach leitet sie den Antrag an den Vergabeausschuss beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg weiter. Dieser entscheidet abschließend über den Antrag.
Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Bescheid der L-Bank.
Lehnt der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Ihren Antrag ab, erhalten Sie von dort Nachricht.
Fristen
Eine Antragstellung ist jederzeit möglich
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Hinweise und Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg