Landesstiftung "Familie in Not" - Leistungen beantragen
Beschreibung
Die Landesstiftung hilft Familien, die durch ein schwerwiegendes Ereignis in Not geraten sind. Stiftungsleistungen können vor allem beantragt werden von:
- Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigendem Kind,
- Familien mit behinderten Angehörigen,
- Einelternfamilien.
Die finanzielle Leistung der Landesstiftung soll dabei helfen, eine Notlage zu überwinden. Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Höhe der Unterstützung ist einkommensabhängig und fällt je nach individueller Notlage unterschiedlich aus.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
V/51 Jugend und Familie (V/51 Jugend und Familie)
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07171 32 4267
Telefon Festnetz: 07361 503 1445
Telefon Festnetz: 07961 567 3455
Fax: 07171 32 4260
Fax: 07361 503 1956
Fax: 07961 567 3456
E-Mail: jugendundfamilie@ostalbkreis.de
erforderliche Unterlagen
- Belege über Einkünfte und Zahlungsverpflichtungen
- Mietvertrag
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
Voraussetzungen
Leistungen der Landesstiftung können Sie erhalten, wenn
- Ihre Familie in Not geraten ist,
- keine eigenen und auch keine anderen Hilfsmöglichkeiten (z.B. Unterhaltsvorschuss, Sozialhilfe) bestehen oder vorhandene Möglichkeiten nicht ausreichend sind,
- die Notlage mithilfe der Stiftung dauerhaft zu bewältigen ist und
- Sie als antragstellende Person Ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
es handelt sich um freiwillige Leistungen
Verfahrensablauf
Vereinbaren Sie ein Gespräch mit der zuständigen Stelle. Im Rahmen dieses Gespräches füllt die Beratungsstelle den Antrag an die Landesstiftung gemeinsam mit Ihnen aus. Danach leitet sie den Antrag an den Vergabeausschuss beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg weiter. Dieser entscheidet abschließend über den Antrag.
Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Bescheid der L-Bank.
Lehnt der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Ihren Antrag ab, erhalten Sie von dort Nachricht.
Fristen
Eine Antragstellung ist jederzeit möglich
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Hinweise und Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg