Studium im Ausland Informationserteilung

    Integriertes Auslandsstudium beantragen

    Bei einigen Studiengängen ist ein Auslandsaufenthalt Bestandteil des Studiums. Möglich sind beispielsweise folgende Fälle:

    Beschreibung

    Bei einigen Studiengängen ist ein Auslandsaufenthalt Bestandteil des Studiums. Möglich sind beispielsweise folgende Fälle:

    • Durch die Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studiengangs ist ein Auslandsaufenthalt vorgeschrieben oder empfohlen.
    • Ein im Ausland geleistetes Praktikum kann für Ihr Studium anerkannt werden.

    Was Sie in diesen Fällen beachten und welche Fristen Sie einhalten müssen, erfahren Sie bei Ihrer Hochschule.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Schwarzwald-Baar-Kreis (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist abhängig von der Hochschulart und dem Studiengang, den Sie besuchen. Informationen dazu bietet Ihre Hochschule.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen für ein integriertes Auslandsstudium sind abhängig von der Hochschulart und dem Studiengang, den Sie besuchen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen das integrierte Auslandsstudium schriftlich beantragen.

    Über die Entscheidung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

    Tipp: Sie können sich für die Dauer eines Auslandsaufenthaltes beurlauben lassen. Klären Sie im Vorfeld, welche Studienleistungen aus dem Ausland Ihnen angerechnet werden können.

    Fristen

    Abhängig von der Hochschule, ggf. Prüfungsordnung.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de