• Herdwangen-Schönach (Landkreis Sigmaringen, Baden-Württemberg)
Hundesteuer Befreiung

Hundesteuer - Befreiung beantragen

Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.

Beschreibung

Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Gemeinde Herdwangen-Schönach (Gemeinde Herdwangen-Schönach)

Adresse

Hausanschrift

Dorfstraße 49

88634 Herdwangen-Schönach

Lieferanschrift

Dorfstraße 49

88634 Herdwangen-Schönach

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 07557/9200-0

Fax: 07557/9200-22

E-Mail: info@herdwangen-schoenach.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.

Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.

Handlungsgrundlage(n)

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular Ihrer Gemeinde.

Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

Kosten

Keine

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 17.03.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de