Hundesteuer – Befreiung beantragen
Hinweise für Friedrichshafen
Beschreibung
Hinweise für Friedrichshafen
Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Abteilung Steuern (Abteilung Steuern)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7541 203 1230
E-Mail: steueramt@friedrichshafen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Friedrichshafen
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.
Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.
Voraussetzungen
Hinweise für Friedrichshafen
Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Friedrichshafen
Verfahrensablauf
Hinweise für Friedrichshafen
Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular Ihrer Gemeinde.
Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.
Fristen
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keine
Kosten
Hinweise für Friedrichshafen
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg