Hundesteuer - Befreiung beantragen
Beschreibung
Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Steueramt (Steueramt)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Allgemeine Verwaltung) Mo 09:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@pfronstetten.de
Telefon Festnetz: +49 7388 9999 14
Internet
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.
Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.
Rechtsgrundlage(n)
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular Ihrer Gemeinde.
Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg