Hundesteuer - Befreiung beantragen
Beschreibung
Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Dettingen an der Erms (Gemeinde Dettingen an der Erms)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Gemeindeverwaltung) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 und 16:00 - 18:30 Uhr Do geschlossen Fr 09:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Bürgerbüro) Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 16:00 - 18:30 Uhr Do geschlossen Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.
Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.
Rechtsgrundlage(n)
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular Ihrer Gemeinde.
Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg