Hundesteuer Befreiung

    Hundesteuer - Befreiung / Ermäßigung beantragen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie können sich in bestimmten Fällen eine Befreiung oder Ermäßigung von der Hundesteuer beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie können sich in bestimmten Fällen eine Befreiung oder Ermäßigung von der Hundesteuer beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Hundesteuer (Hundesteuer)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fahnenbergplatz 4

    79098 Freiburg im Breisgau

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Gerne stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkämmerei auch außerhalb dieser Öffnungszeiten nach vorheriger Absprache zur Verfügung.) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497612015166

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von dem Grund der Steuerbefreiung /- ermäßigung.
    Bitte lesen Sie in der Hundesteuersatzung Stadt Freiburg i. Br. nach, welche Unterlagen für Ihren Fall erforderlich sind.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Die möglichen Gründe zur Steuerbefreiung / -ermäßigung können Sie in der Hundesteuersatzung Stadt Freiburg i. Br. nachlesen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich, schriftlich oder mit unserem Online-Formular.

    Kosten

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de