Hundesteuer - Befreiung / Ermäßigung beantragen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Beschreibung
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Sie können sich in bestimmten Fällen eine Befreiung oder Ermäßigung von der Hundesteuer beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Hundesteuer (Hundesteuer)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Gerne stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkämmerei auch außerhalb dieser Öffnungszeiten nach vorheriger Absprache zur Verfügung.) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +497612015166
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von dem Grund der Steuerbefreiung /- ermäßigung.
Bitte lesen Sie in der Hundesteuersatzung Stadt Freiburg i. Br. nach, welche Unterlagen für Ihren Fall erforderlich sind.
Voraussetzungen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Die möglichen Gründe zur Steuerbefreiung / -ermäßigung können Sie in der Hundesteuersatzung Stadt Freiburg i. Br. nachlesen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Verfahrensablauf
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich, schriftlich oder mit unserem Online-Formular.
Kosten
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg