Hundesteuer Befreiung

    Hundesteuer - Befreiung beantragen

    Hinweise für Neresheim

    Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Neresheim

    Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Neresheim (Stadt Neresheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 20

    73450 Neresheim

    Lieferanschrift

    Hauptstr. 20

    73450 Neresheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497326810

    Fax: +4973268146

    E-Mail: info@neresheim.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Neresheim

    Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.

    Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Neresheim

    Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

    In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Neresheim

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Neresheim

    Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular Ihrer Gemeinde.

    Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

    Kosten

    Hinweise für Neresheim

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de