Gewerberegisterauszug

    Gewerberegister - Auskunft beantragen

    Hinweise für Eigeltingen

    Öffentliche und private Institutionen sowie Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Eigeltingen

    Öffentliche und private Institutionen sowie Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten.

    Gewerbetreibende müssen bestimmte Vorgänge der Gemeinde anzeigen. Dazu gehören die An-, Um- und Abmeldung

    • eines Gewerbes,
    • einer Zweigniederlassung oder
    • einer Zweigstelle.

    Das Verzeichnis dieser Meldungen in einer Gemeinde ist das Gewerberegister.

    Hinweis: Die Auskunft gibt Daten der Gewerbean- oder ummeldung wieder. Sie werden von der zuständigen Stelle nicht auf Richtigkeit oder Vollständigkeit geprüft.

    Das gilt nicht für Informationen über abgemeldete Betriebe.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt (Standesamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Krumme Str. 1

    78253 Eigeltingen

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgeramt (Bürgeramt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Krumme Str. 1

    78253 Eigeltingen

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eigeltingen

    bei Auskünften, die über die Grunddaten hinausgehen: Nachweis des rechtlichen Interesses wie

    • Schuldtitel,
    • Vertragskopien oder
    • Rechnungen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Eigeltingen

    Ohne eine besondere Begründung erhalten Sie Auskünfte zu den Grunddaten der Gewerbetreibenden. Dazu gehören

    • der Name,
    • der Name des Geschäfts (Geschäftsbezeichnung),
    • die betriebliche Anschrift und
    • die angezeigte Tätigkeit.

    Möchten Sie weitere Daten erhalten, müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen.

    Ein rechtliches Interesse haben Sie beispielsweise, wenn Sie

    • Rechtsansprüche geltend machen wollen oder
    • sich auf erbrachte Leistungen der Gewerbetreibenden beziehen oder
    • Kredite an die Gewerbetreibenden vergeben.

    Achtung: Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register wie beispielsweise das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister. Sie haben daher keinen Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten. Es liegt im Ermessen der zuständigen Stelle, ob sie Ihnen die Auskünfte erteilt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eigeltingen

    Gewerbeordnung (GewO)

    • § 14Anzeigepflicht

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Eigeltingen

    Ausführungen zum Rechtsbehelf können Sie der Entscheidung der Behörde entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Eigeltingen

    Die Auskunft aus dem Gewerberegister können Sie formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Neben Angaben zu Ihrer eigenen Person sollten Sie die Ihnen bekannten Daten zum gesuchten Betrieb nennen, z.B.:

    • Name des Betriebs
    • Name der Gewerbetreibenden
    • die Ihnen zuletzt bekannte Anschrift

    Tipp: Je nach Angebot der Gemeinde stehen das Gewerberegister und Antragsformulare auch im Internet zur Verfügung.

    Fristen

    Hinweise für Eigeltingen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Eigeltingen

    Eine persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

    Kosten

    Hinweise für Eigeltingen

    10,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Eigeltingen

    Eine persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

     

    Sie können die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister entweder schriftlich oder online direkt beim Bundesamt für Justiz oder persönlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde beantragen. Handelt es sich bei Ihrem Gewerbe um eine juristische Person, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde, bei der das Gewerbe angemeldet ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en