Vergnügungsteuer Festsetzung

    Vergnügungssteuer Esslingen am Neckar

    Besteuert werden Spiel- und Unterhaltungsgeräte, die an öffentlich zugänglichen Orten aufgestellt sind und deren Benutzung nicht kostenlos ist.

    Beschreibung

    Besteuert werden Spiel- und Unterhaltungsgeräte, die an öffentlich zugänglichen Orten aufgestellt sind und deren Benutzung nicht kostenlos ist.

    Der Steuersatz beträgt monatlich 25 % des Einspielergebnisses (Bruttokasse).

    Weitere Informationen:
    Satzung Vergnügungssteuer

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Alb-Donau-Kreis (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Bitte verwenden Sie unsere Formulare.

    Voraussetzungen

    -

    Verfahrensablauf

    -

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: 5)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de