Vergnügungsteuer Festsetzung
Vergnügungssteuer Esslingen am Neckar
Besteuert werden Spiel- und Unterhaltungsgeräte, die an öffentlich zugänglichen Orten aufgestellt sind und deren Benutzung nicht kostenlos ist.
Beschreibung
Besteuert werden Spiel- und Unterhaltungsgeräte, die an öffentlich zugänglichen Orten aufgestellt sind und deren Benutzung nicht kostenlos ist.
Der Steuersatz beträgt monatlich 25 % des Einspielergebnisses (Bruttokasse).
Weitere Informationen:
Satzung Vergnügungssteuer
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Für Kreis Alb-Donau-Kreis (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
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Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg