Vergnügungsteuer Festsetzung

    Vergnügungssteuer Esslingen am Neckar

    Besteuert werden Spiel- und Unterhaltungsgeräte, die an öffentlich zugänglichen Orten aufgestellt sind und deren Benutzung nicht kostenlos ist.

    Beschreibung

    Besteuert werden Spiel- und Unterhaltungsgeräte, die an öffentlich zugänglichen Orten aufgestellt sind und deren Benutzung nicht kostenlos ist.

    Der Steuersatz beträgt monatlich 25 % des Einspielergebnisses (Bruttokasse).

    Weitere Informationen:
    Satzung Vergnügungssteuer

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Eningen unter Achalm wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Bitte verwenden Sie unsere Formulare.

    Voraussetzungen

    -

    Verfahrensablauf

    -

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: 5)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de