• Binau (Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg)
Vergnügungsteuer Festsetzung

Vergnügungssteuer Esslingen am Neckar

Besteuert werden Spiel- und Unterhaltungsgeräte, die an öffentlich zugänglichen Orten aufgestellt sind und deren Benutzung nicht kostenlos ist.

Beschreibung

Besteuert werden Spiel- und Unterhaltungsgeräte, die an öffentlich zugänglichen Orten aufgestellt sind und deren Benutzung nicht kostenlos ist.

Der Steuersatz beträgt monatlich 25 % des Einspielergebnisses (Bruttokasse).

Weitere Informationen:
Satzung Vergnügungssteuer

Merkblatt Vergnügungssteuer

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Ansprechpartner

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erforderliche Unterlagen

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Voraussetzungen

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Rechtsbehelf

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Verfahrensablauf

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Fristen

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Kosten

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Hinweise (Besonderheiten)

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Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 5)

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de