Vergnügungsteuer Festsetzung
Vergnügungssteuer Esslingen am Neckar
Besteuert werden Spiel- und Unterhaltungsgeräte, die an öffentlich zugänglichen Orten aufgestellt sind und deren Benutzung nicht kostenlos ist.
Beschreibung
Besteuert werden Spiel- und Unterhaltungsgeräte, die an öffentlich zugänglichen Orten aufgestellt sind und deren Benutzung nicht kostenlos ist.
Der Steuersatz beträgt monatlich 25 % des Einspielergebnisses (Bruttokasse).
Weitere Informationen:
Satzung Vergnügungssteuer
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Eberdingen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Bitte verwenden Sie unsere Formulare.
Voraussetzungen
-
Verfahrensablauf
-
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg