Vergnügungsteuer Festsetzung
Vergnügungssteuer Esslingen am Neckar
Besteuert werden Spiel- und Unterhaltungsgeräte, die an öffentlich zugänglichen Orten aufgestellt sind und deren Benutzung nicht kostenlos ist.
Beschreibung
Besteuert werden Spiel- und Unterhaltungsgeräte, die an öffentlich zugänglichen Orten aufgestellt sind und deren Benutzung nicht kostenlos ist.
Der Steuersatz beträgt monatlich 25 % des Einspielergebnisses (Bruttokasse).
Weitere Informationen:
Satzung Vergnügungssteuer
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Für Kreis Esslingen (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Bitte verwenden Sie unsere Formulare.
Voraussetzungen
-
Verfahrensablauf
-
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg