Kennzeichen - Diebstahl oder Verlust melden
Hinweise für Baden-Baden
Beschreibung
Hinweise für Baden-Baden
Ihnen wurden eines oder beide Kennzeichen Ihres Fahrzeuges gestohlen? Sie haben ein oder beide Kennzeichen verloren?
Dann müssen Sie den Diebstahl oder Verlust von Autokennzeichen melden und ein neues Kennzeichen beantragen.
Das alte Kennzeichen wird daraufhin gesperrt.
So kann man Sie nicht dafür verantwortlich machen, wenn eine andere Person mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begeht.
Achtung: Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Kfz-Zulassung (Kfz-Zulassung)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (nur mit Terminvereinbarung) Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di 13:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (ohne Terminvereinbarung) Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Baden-Baden
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung durch eine andere Person: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- bei juristischen Personen/Firmen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU)
- bei Verlust: Verlusterklärung oder eidesstattliche Versicherung der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters
- bei Diebstahl zusätzlich: schriftliche Bestätigung der Diebstahlanzeige der Polizei
- wenn nur ein Kennzeichen gestohlen wurde: das zweite Kennzeichen
Voraussetzungen
Hinweise für Baden-Baden
Das Kennzeichen Ihres Autos ist gestohlen worden oder verloren gegangen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Baden-Baden
Was müssen Sie tun?
- bei Diebstahl: Sie müssen möglichst schnell eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- amtliche Kennzeichennummer
- welche Kennzeichenschilder wurden gestohlen (hinteres oder vorderes Kennzeichenschild)
- Datum und Uhrzeit, wann der Diebstahl geschah
- bei Verlust: Sie oder eine bevollmächtigte Person müssen gegenüber der Zulassungsbehörde ausdrücklich den Verlust erklären.
Die Zulassungsbehörde kann eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Kennzeichens verlangen. Viele Zulassungsbehörden bieten Formulare zum Download an für:- eidesstattliche Versicherung über den Verlust von Kennzeichen
- Vollmacht
- Bei Diebstahl oder Verlust müssen Sie oder eine bevollmächtigte Person ein neues Kennzeichen für Ihr Fahrzeug bei der zuständigen Stelle beantragen. Viele Zulassungsbehörden bieten ein Formular zum Download oder einen Onlinedienst über das Internet an.
Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug ein neues Kennzeichen zu und bringt dort die Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) an.
Hinweis: Wenn Sie das Kennzeichen nach einem Umzug aus einem anderen Verwaltungsbezirk mitgenommen haben, fällt die Kennzeichenkombination an die ursprüngliche Zulassungsbehörde zurück und Sie erhalten das Unterscheidungszeichen Ihres aktuell zuständigen Verwaltungsbezirks.
Wollen Sie in Umweltzonen fahren, sollten Sie auch eine Feinstaubplakette für das neue Kennzeichen beantragen.
Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind.
Sie können sich auch ein neues Wunschkennzeichen ausstellen lassen. Ihr altes Kennzeichen bleibt für eine bestimmte Frist gesperrt, um Missbrauch zu verhindern.
Fristen
Hinweise für Baden-Baden
schnellst möglich
Kosten
Hinweise für Baden-Baden
für die Änderung der Kennzeichennummer (Umkennzeichnung): 27,50 €
ggf. Wunschkennzeichen: 10,20 €
ggf. Vorwegzuteilung des Wunschkennzeichens: 2,60 €
ggf. Umtausch Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II: 8,70 €
je Klebesiegel: 0,30 €
Kosten für Kennzeichenschilder: je nach Anbieter
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg