Außer Kraft - Veranstaltung Erlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr

    Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis und Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen

    Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen nehmen diese in der Regel mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Deshalb benötigen Sie zur Durchführung eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen nehmen diese in der Regel mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Deshalb benötigen Sie zur Durchführung eine Erlaubnis.

    Eine solche Erlaubnis benötigen Sie vor allem für folgende Veranstaltungen:

    • Motorsportliche Veranstaltungen mit Krafträdern
    • Rennen mit Kraftfahrzeugen
    • Rallye-Sonderprüfungen
    • Oldtimer-Veranstaltungen
    • Radrennen
    • Triathlon-Veranstaltungen
    • Volksradfahren
    • Fußmärsche
    • Staffelläufe
    • Volkswandern
    • Umzüge
    • Straßenfeste
    • Traditionsveranstaltungen
    • Märkte
    • Treibjagden

    Parallel zur Erlaubnis muss eine Verkehrsrechtliche Anordnung bei der Verkehrsbehörde beantragt werden.

    Tipp: Größere Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum müssen Sie sorgfältig planen und durchführen, zum Beispiel im Hinblick auf Sicherheits- oder Umweltschutzmaßnahmen.
    Je nach Veranstaltungstyp unterscheiden sich die Anforderungen stark.
    Besprechen Sie die Einzelheiten daher mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    312 Verkehr (312 Verkehr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 26

    97877 Wertheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 09342 / 301-264

    Fax: 09342 / 301-502

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Regierungspräsidium Stuttgart (Regierungspräsidium Stuttgart)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ruppmannstraße 21

    70565 Stuttgart

    Postfachadresse

    Postfach 80 07 09

    70507 Stuttgart

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0711 904-0

    Fax: 0711 904-11190

    E-Mail: poststelle@rps.bwl.de

    De-Mail: poststelle.rps@im.bwl.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Sachgebiet Zulassungswesen (Sachgebiet Zulassungswesen)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Roter Sand 2

    97877 Wertheim

    Hausanschrift

    Gartenstraße 1

    97941 Tauberbischofsheim

    Besucheranschrift

    Wachbacher Straße 52

    97980 Bad Mergentheim

    Besucheranschrift

    Gartenstraße 2a

    97941 Tauberbischofsheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 9341 824001

    Fax: +49 9341 8285870

    E-Mail: verkehrsamt@main-tauber-kreis.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Sachgebiet Verkehrswesen (Sachgebiet Verkehrswesen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 1

    97941 Tauberbischofsheim

    Besucheranschrift

    Gartenstraße 2a

    97941 Tauberbischofsheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 9341 824001

    Fax: +49 9341 825860

    E-Mail: thorsten.plasch@main-tauber-kreis.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • vollständiger Antrag dazu gehören auch notwendige, weitere Unterlagen wie zum Beispiel Verkehrszeichenplan, Lageplan, Fotos oder Skizzen, die Sie auf Verlangen der genehmigenden Behörde vorlegen müssen
    • Nachweis Haftpflichtversicherungsschutz
    • RSA Qualifikationsnachweis nach MVAS 99RSA steht für Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitstellen an Straßen.
      Jede Person, die Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführt, muss über eine Qualifikation gemäß dem Merkblatt MVAS 99 verfügen.

    Voraussetzungen

    • Die Durchführung der Veranstaltung auf öffentlichen Straßen lässt sich mit dem allgemeinen Verkehr vereinbaren.
    • Die Strecken sind geeignet.
    • Sie haben ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen.
    • Ein Veranstalter organisiert und führt die Veranstaltung verantwortlich durch.
    • Es besteht ausreichender Versicherungsschutz.
    • Andere betroffene Behörden haben keine Bedenken.

    Rechtsgrundlage(n)

    Straßengesetz von Baden-Württemberg (StrG):

    • § 16 Absatz 1 Satz 1 Sondernutzung

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):

    • § 29 Absatz 2 Übermäßige Straßenbenutzung
    • § 45 Absatz 6 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie die Erlaubnis und die Verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Stelle. Das können Sie persönlich, schriftlich oder digital tun.

    Die Straßenverkehrsbehörde des Ortes erarbeitet die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit

    • der antragstellenden Person,
    • den anderen von der geplanten Sondernutzung betroffenen Stellen und
    • der Polizei.

    Die zuständige Stelle stellt Ihnen als antragstellende Person den genehmigten Antrag in Form einer Verkehrsrechtlichen Anordnung, gegebenenfalls mit Auflagen und Bedingungen sowie der Erlaubnis als Bescheid zu.

    Fristen

    Stellen Sie den Antrag frühzeitig, da der Genehmigungsprozess bei Maßnahmen mit umfangreichem Abstimmungsaufwand bis zu 2 Monate dauern kann.

    Bearbeitungsdauer

    Je nach Art, Ort und Umfang der Veranstaltung: bis zu zwei Monaten

    Kosten

    je nach Gebührensatzung und Aufwand der zuständigen Behörde

    Sie berücksichtigen unter anderem:

    • Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße
    • das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin
    • Dauer der Einschränkung des Straßenraumes

    Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en