Außer Kraft - Veranstaltung Erlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr

    Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis und Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen

    Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen nehmen diese in der Regel mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Deshalb benötigen Sie zur Durchführung eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen nehmen diese in der Regel mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Deshalb benötigen Sie zur Durchführung eine Erlaubnis.

    Eine solche Erlaubnis benötigen Sie vor allem für folgende Veranstaltungen:

    • Motorsportliche Veranstaltungen mit Krafträdern
    • Rennen mit Kraftfahrzeugen
    • Rallye-Sonderprüfungen
    • Oldtimer-Veranstaltungen
    • Radrennen
    • Triathlon-Veranstaltungen
    • Volksradfahren
    • Fußmärsche
    • Staffelläufe
    • Volkswandern
    • Umzüge
    • Straßenfeste
    • Traditionsveranstaltungen
    • Märkte
    • Treibjagden

    Parallel zur Erlaubnis muss eine Verkehrsrechtliche Anordnung bei der Verkehrsbehörde beantragt werden.

    Tipp: Größere Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum müssen Sie sorgfältig planen und durchführen, zum Beispiel im Hinblick auf Sicherheits- oder Umweltschutzmaßnahmen.
    Je nach Veranstaltungstyp unterscheiden sich die Anforderungen stark.
    Besprechen Sie die Einzelheiten daher mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Stuttgart (Regierungspräsidium Stuttgart)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ruppmannstraße 21

    70565 Stuttgart

    Postfachadresse

    Postfach 80 07 09

    70507 Stuttgart

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0711 904-0

    Fax: 0711 904-11190

    E-Mail: poststelle@rps.bwl.de

    De-Mail: poststelle.rps@im.bwl.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verkehr (Verkehr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Beblingerstraße 3 + 1

    73728 Esslingen am Neckar

    Postfachadresse

    Postfach 10 03 55

    73726 Esslingen am Neckar

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 12:00 Uhr sowie nach vorheriger Vereinbarung Di 07:30 - 12:00 Uhr sowie nach vorheriger Vereinbarung Mi 07:30 - 12:00 Uhr sowie nach vorheriger Vereinbarung Do 07:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr sowie nach vorheriger Vereinbarung Fr 07:30 - 12:00 Uhr sowie nach vorheriger Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 711 3512 2227

    Fax: +49 711 3512 552839

    E-Mail: verkehr@esslingen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • vollständiger Antrag dazu gehören auch notwendige, weitere Unterlagen wie zum Beispiel Verkehrszeichenplan, Lageplan, Fotos oder Skizzen, die Sie auf Verlangen der genehmigenden Behörde vorlegen müssen
    • Nachweis Haftpflichtversicherungsschutz
    • RSA Qualifikationsnachweis nach MVAS 99RSA steht für Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitstellen an Straßen.
      Jede Person, die Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführt, muss über eine Qualifikation gemäß dem Merkblatt MVAS 99 verfügen.

    Voraussetzungen

    • Die Durchführung der Veranstaltung auf öffentlichen Straßen lässt sich mit dem allgemeinen Verkehr vereinbaren.
    • Die Strecken sind geeignet.
    • Sie haben ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen.
    • Ein Veranstalter organisiert und führt die Veranstaltung verantwortlich durch.
    • Es besteht ausreichender Versicherungsschutz.
    • Andere betroffene Behörden haben keine Bedenken.

    Rechtsgrundlage(n)

    Straßengesetz von Baden-Württemberg (StrG):

    • § 16 Absatz 1 Satz 1 Sondernutzung

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):

    • § 29 Absatz 2 Übermäßige Straßenbenutzung
    • § 45 Absatz 6 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie die Erlaubnis und die Verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Stelle. Das können Sie persönlich, schriftlich oder digital tun.

    Die Straßenverkehrsbehörde des Ortes erarbeitet die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit

    • der antragstellenden Person,
    • den anderen von der geplanten Sondernutzung betroffenen Stellen und
    • der Polizei.

    Die zuständige Stelle stellt Ihnen als antragstellende Person den genehmigten Antrag in Form einer Verkehrsrechtlichen Anordnung, gegebenenfalls mit Auflagen und Bedingungen sowie der Erlaubnis als Bescheid zu.

    Fristen

    Stellen Sie den Antrag frühzeitig, da der Genehmigungsprozess bei Maßnahmen mit umfangreichem Abstimmungsaufwand bis zu 2 Monate dauern kann.

    Bearbeitungsdauer

    Je nach Art, Ort und Umfang der Veranstaltung: bis zu zwei Monaten

    Kosten

    je nach Gebührensatzung und Aufwand der zuständigen Behörde

    Sie berücksichtigen unter anderem:

    • Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße
    • das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin
    • Dauer der Einschränkung des Straßenraumes

    Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en