Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis und Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen
Beschreibung
Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen nehmen diese in der Regel mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Deshalb benötigen Sie zur Durchführung eine Erlaubnis.
Eine solche Erlaubnis benötigen Sie vor allem für folgende Veranstaltungen:
- Motorsportliche Veranstaltungen mit Krafträdern
- Rennen mit Kraftfahrzeugen
- Rallye-Sonderprüfungen
- Oldtimer-Veranstaltungen
- Radrennen
- Triathlon-Veranstaltungen
- Volksradfahren
- Fußmärsche
- Staffelläufe
- Volkswandern
- Umzüge
- Straßenfeste
- Traditionsveranstaltungen
- Märkte
- Treibjagden
Parallel zur Erlaubnis muss eine Verkehrsrechtliche Anordnung bei der Verkehrsbehörde beantragt werden.
Tipp: Größere Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum müssen Sie sorgfältig planen und durchführen, zum Beispiel im Hinblick auf Sicherheits- oder Umweltschutzmaßnahmen.
Je nach Veranstaltungstyp unterscheiden sich die Anforderungen stark.
Besprechen Sie die Einzelheiten daher mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
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- Abstatt
- Abtsgmünd
- Achberg
- Achern
- Achstetten
- Adelmannsfelden
- Aichstetten
- Aitrach
- Allmendingen
- Alpirsbach
- Altensteig
- Altheim
- Altheim (Alb)
- Althengstett
- Altshausen
- Ammerbuch
- Amstetten
- Amtzell
- Argenbühl
- Asselfingen
- Aulendorf
- Bad Herrenalb
- Bad Liebenzell
- Bad Rappenau
- Bad Teinach-Zavelstein
- Bad Wildbad
- Bad Wimpfen
- Bad Wurzach
- Baienfurt
- Baiersbronn
- Baindt
- Ballendorf
- Balzheim
- Bartholomä
- Beilstein
- Beimerstetten
- Berg
- Berghülen
- Bernstadt
- Birkenfeld
- Blaubeuren
- Blaustein
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- Brackenheim
- Breitingen
- Burgrieden
- Calw
- Cleebronn
- Crailsheim
- Dettenhausen
- Dettingen unter Teck
- Dietenheim
- Dischingen
- Dobel
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- Dornstetten
- Durlangen
- Dußlingen
- Ebenweiler
- Eberdingen
- Ebersbach-Musbach
- Eberstadt
- Egenhausen
- Ehingen (Donau)
- Eichstegen
- Eisingen
- Ellenberg
- Ellhofen
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- Emerkingen
- Emmendingen
- Engelsbrand
- Enzklösterle
- Erbach
- Erlenbach
- Eschach
- Essingen
- Fellbach
- Flein
- Fleischwangen
- Freiburg im Breisgau
- Friolzheim
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- Gechingen
- Gerstetten
- Glatten
- Göggingen
- Gomaringen
- Göppingen
- Griesingen
- Grömbach
- Grundsheim
- Grünkraut
- Gschwend
- Guggenhausen
- Güglingen
- Gundelsheim
- Gutach im Breisgau
- Hardheim
- Hardthausen am Kocher
- Hausen am Bussen
- Hechingen
- Heilbronn
- Heimsheim
- Herbrechtingen
- Hermaringen
- Heroldstatt
- Herrenberg
- Heubach
- Heuchlingen
- Hirrlingen
- Höfen an der Enz
- Holzkirch
- Höpfingen
- Horgenzell
- Hoßkirch
- Hüttisheim
- Hüttlingen
- Iggingen
- Illerkirchberg
- Illerrieden
- Illingen
- Ilsfeld
- Isny im Allgäu
- Ispringen
- Jagsthausen
- Jagstzell
- Jungingen
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- Kehl
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- Kieselbronn
- Kirchardt
- Kirchentellinsfurt
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- Kirchheim unter Teck
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- Königsbronn
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- Laichingen
- Langenau
- Langenbrettach
- Lauchheim
- Lauffen am Neckar
- Laupheim
- Lauterach
- Lehrensteinsfeld
- Leingarten
- Leinzell
- Leonberg
- Leutkirch im Allgäu
- Lonsee
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- Loßburg
- Löwenstein
- Ludwigsburg
- Massenbachhausen
- Maulbronn
- Merklingen
- Mietingen
- Möckmühl
- Mögglingen
- Mönsheim
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- Munderkingen
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- Neckarwestheim
- Neenstetten
- Nehren
- Nellingen
- Nerenstetten
- Neresheim
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- Westerstetten
- Westhausen
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- Wilhelmsdorf
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- Wolpertswende
- Wörnersberg
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- Wurmberg
- Wüstenrot
- Zaberfeld
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Für Baden-Württemberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- vollständiger Antrag dazu gehören auch notwendige, weitere Unterlagen wie z.B. Verkehrszeichenplan, Lageplan, Fotos oder Skizzen, die Sie auf Verlangen der genehmigenden Behörde vorlegen müssen
- Nachweis Haftpflichtversicherungsschutz
- RSA Qualifikationsnachweis nach MVAS 99RSA steht für Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitstellen an Straßen.
Jede Person, die Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführt, muss über eine Qualifikation gemäß dem Merkblatt MVAS 99 verfügen.
Voraussetzungen
- Die Durchführung der Veranstaltung auf öffentlichen Straßen lässt sich mit dem allgemeinen Verkehr vereinbaren.
- Die Strecken sind geeignet.
- Sie haben ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen.
- Ein Veranstalter organisiert und führt die Veranstaltung verantwortlich durch.
- Es besteht ausreichender Versicherungsschutz.
- Andere betroffene Behörden haben keine Bedenken.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Erlaubnis und die Verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Stelle. Das können Sie persönlich, schriftlich oder digital tun.
Die Straßenverkehrsbehörde des Ortes erarbeitet die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit
- der antragstellenden Person,
- den anderen von der geplanten Sondernutzung betroffenen Stellen und
- der Polizei.
Die zuständige Stelle stellt Ihnen als antragstellende Person den genehmigten Antrag in Form einer Verkehrsrechtlichen Anordnung, gegebenenfalls mit Auflagen und Bedingungen sowie der Erlaubnis als Bescheid zu.
Fristen
Stellen Sie den Antrag frühzeitig, da der Genehmigungsprozess bei Maßnahmen mit umfangreichem Abstimmungsaufwand bis zu 2 Monate dauern kann.
Bearbeitungsdauer
Je nach Art, Ort und Umfang der Veranstaltung: bis zu zwei Monaten
Kosten
je nach Gebührensatzung und Aufwand der zuständigen Behörde
Sie berücksichtigen unter anderem:
- Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße
- das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin
- Dauer der Einschränkung des Straßenraumes
Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg