Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen

    Hinweise für Konstanz

    Sie können Grundsicherung erhalten, wenn Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die für den Rentenbeginn maßgebliche Altersgrenze erreicht haben. Weitere Voraussetzung ist, dass Ihr eigenes Einkommen und Vermögen oder das Ihres Ehe- oder Lebenspartners beziehungsweise Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin nicht ausreichen.

    Beschreibung

    Hinweise für Konstanz

    Sie können Grundsicherung erhalten, wenn Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die für den Rentenbeginn maßgebliche Altersgrenze erreicht haben. Weitere Voraussetzung ist, dass Ihr eigenes Einkommen und Vermögen oder das Ihres Ehe- oder Lebenspartners beziehungsweise Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin nicht ausreichen.

    Hinweis: Bei einem Jahreseinkommen unter 100.000 Euro müssen Kinder beziehungsweise Eltern keinen Unterhalt zahlen.

    Die Grundsicherung umfasst

    • den gültigen Sozialhilferegelsatz,
    • die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind.
    • Mehrbedarfe
      • bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G und
      • bei Krankheit, wenn eine kostenaufwendige Ernährung erforderlich ist,
    • einmalige Bedarfe in Sondersituationen (z.B. Erstausstattung einer Wohnung),
    • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

    Hinweis: Grundsicherung erhalten Sie auch bei stationärer Unterbringung, beispielsweise in einer Pflegeeinrichtung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Allgemeine Sozialhilfe (Allgemeine Sozialhilfe)

    Adresse

    Hausanschrift

    Benediktinerplatz 2

    78467 Konstanz

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Konstanz

    • Personalausweis
    • Nachweise über dauerhafte und volle Erwerbsminderung (z.B. Rentenbescheid, Beschäftigung in einer Werkstätte für behinderte Menschen)
    • Nachweise über Einkommen - auch des Ehe- oder Lebenspartners beziehungsweise der Ehe- oder Lebenspartnerin (das sind z.B. Rentenbescheide, Kindergeld, Unterhaltszahlungen, unter Umständen Arbeitsverdienst des Partners oder der Partnerin, Arbeitslosengeldbescheid oder sonstige Sozialleistungen)
    • Nachweise über vorhandenes Vermögen (z.B. Sparguthaben, Lebensversicherung)
    • Nachweise über Ausgaben (z.B. Mietvertrag, Mietquittungen, Heizkosten, Unterlagen über Versicherungsbeiträge)
    • falls vorhanden: Scheidungsurteil, Unterhaltstitel

    Voraussetzungen

    Hinweise für Konstanz

    • Ihr Einkommen oder das Ihres Ehe- oder Lebenspartners beziehungsweise Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin liegt unter dem gesetzlichen Grundsicherungsbedarf
    • kein verwertbares Vermögen

    Bestimmte Vermögenswerte gelten als Schonvermögen, das nicht anzurechnen ist. Dazu zählen z.B. kleinere Barbeträge oder ein angemessenes Hausgrundstück, das Sie selbst bewohnen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen den Bescheid über die (Nicht-)Gewährung der Grundsicherung ist der Widerspruch möglich.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Konstanz

    Sie müssen die Grundsicherung durch ein formloses Schreiben oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Diese wird Ihnen das Formular "Antrag auf Leistungen der Grundsicherung" aushändigen oder zuschicken. Das ausgefüllte Antragsformular können Sie entweder persönlich abgeben oder mit der Post schicken.

    Sofern Sie keine Rente wegen dauerhafter und voller Erwerbsminderung beziehen und auch nicht in einer Werkstätte für behinderte Menschen beschäftigt sind, veranlasst die zuständige Stelle die Feststellung der dauerhaften und vollen Erwerbsminderung durch den Rentenversicherungsträger.

    Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, der in der Regel auf 12 Monate befristet ist. Das Geld wird Ihnen am Monatsanfang auf Ihr Konto überwiesen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en