Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot beantragen
Hinweise für Immenstaad am Bodensee
Beschreibung
Hinweise für Immenstaad am Bodensee
Für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen gilt an Sonn- und Feiertagen ein Fahrverbot in der Zeit zwischen 0.00 und 22.00 Uhr. Wenn Sie trotzdem dringend eine Fahrt durchführen müssen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.
Ohne Ausnahmegenehmigung dürfen fahren:
- Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen
- Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt
- Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören, wie beispielsweise Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge (Schaustellerfahrzeuge auch mit Anhänger)
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen (beispielsweise Erntemaschinen, Mähdrescher)
- Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeuge im Einsatz
- Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden
Ohne Ausnahmegenehmigung dürfen befördert werden:
- frische Milch und frische Milcherzeugnisse
- frisches Fleisch und frische Fleischerzeugnisse
- frischer Fisch, lebender Fisch und frische Fischerzeugnisse sowie
- leicht verderbliches Obst und Gemüse
Für alle anderen gewerblichen Fahrten brauchen Sie eine Ausnahmegenehmigung.
Feiertage sind:
- Neujahr (1. Januar)
- Karfreitag
- Ostermontag
- Tag der Arbeit (1. Mai)
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Fronleichnam (in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfahlen, Rheinland-Pfalz und im Saarland)
- Tag der deutschen Einheit (3. Oktober)
- Reformationstag (31. Oktober; in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen)
- Allerheiligen (1. November; in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland)
- 1. und 2.Weihnachtsfeiertag (25. und 26. Dezember)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Friedrichshafen (Stadt Friedrichshafen)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7541 203 0
Schwertransporte (Schwertransporte)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Rechts- und Ordnungsamt (Rechts- und Ordnungsamt)
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Immenstaad am Bodensee
- Fracht- und Begleitpapiere
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Anhängerschein
- Bescheinigung über die Unmöglichkeit der fristgerechten Schienenbeförderung
- bei Dauerausnahmegenehmigungen gegebenenfalls Dringlichkeitsbescheinigung
Voraussetzungen
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Der Transport muss dringend sein. Wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gründe sind nicht ausreichend.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
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keine Angabe
Verfahrensablauf
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Wenn eine Ausnahme vom Fahrverbot in Betracht kommt, erhalten Sie für Ihren Transport einen Genehmigungsbescheid einschließlich Auflagen und Bedingungen.
Fristen
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keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang der zu bearbeitenden Unterlagen.
Kosten
Hinweise für Immenstaad am Bodensee
Einzelgenehmigung: 40 € pro Fahrzeug und pro Sonntag/Feiertag
Jahresgenehmigung: 200 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Die Ausnahmegenehmigung muss schriftlich beantragt werden (schwertransporte@friedrichshafen.de).
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg