Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot Genehmigung

    Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot beantragen

    Hinweise für Friedrichshafen

    Für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen gilt an Sonn- und Feiertagen ein Fahrverbot in der Zeit zwischen 0.00 und 22.00 Uhr. Wenn Sie trotzdem dringend eine Fahrt durchführen müssen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Friedrichshafen

    Für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen gilt an Sonn- und Feiertagen ein Fahrverbot in der Zeit zwischen 0.00 und 22.00 Uhr. Wenn Sie trotzdem dringend eine Fahrt durchführen müssen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

    Ohne Ausnahmegenehmigung dürfen fahren:

    • Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen
    • Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt
    • Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören, wie beispielsweise Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge (Schaustellerfahrzeuge auch mit Anhänger)
    • selbstfahrende Arbeitsmaschinen (beispielsweise Erntemaschinen, Mähdrescher)
    • Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeuge im Einsatz
    • Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden

    Ohne Ausnahmegenehmigung dürfen befördert werden:

    • frische Milch und frische Milcherzeugnisse
    • frisches Fleisch und frische Fleischerzeugnisse
    • frischer Fisch, lebender Fisch und frische Fischerzeugnisse sowie
    • leicht verderbliches Obst und Gemüse

    Für alle anderen gewerblichen Fahrten brauchen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

    Feiertage sind:

    • Neujahr (1. Januar)
    • Karfreitag
    • Ostermontag
    • Tag der Arbeit (1. Mai)
    • Christi Himmelfahrt
    • Pfingstmontag
    • Fronleichnam (in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfahlen, Rheinland-Pfalz und im Saarland)
    • Tag der deutschen Einheit (3. Oktober)
    • Reformationstag (31. Oktober; in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen)
    • Allerheiligen (1. November; in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland)
    • 1. und 2.Weihnachtsfeiertag (25. und 26. Dezember)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Friedrichshafen (Stadt Friedrichshafen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Adenauerplatz 1

    88045 Friedrichshafen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7541 203 0

    E-Mail: stadtverwaltung@friedrichshafen.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Schwertransporte (Schwertransporte)

    Adresse

    Hausanschrift

    Adenauerplatz 1

    88045 Friedrichshafen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Rechts- und Ordnungsamt (Rechts- und Ordnungsamt)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Glärnischstr. 1-3

    88041 Friedrichshafen

    Hausanschrift

    Glärnischstraße 1-3

    88045 Friedrichshafen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Friedrichshafen

    • Fracht- und Begleitpapiere
    • Zulassungsbescheinigung Teil I und Anhängerschein
    • Bescheinigung über die Unmöglichkeit der fristgerechten Schienenbeförderung
    • bei Dauerausnahmegenehmigungen gegebenenfalls Dringlichkeitsbescheinigung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Friedrichshafen

    Der Transport muss dringend sein. Wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gründe sind nicht ausreichend.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Friedrichshafen

    keine Angabe

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Friedrichshafen

    Wenn eine Ausnahme vom Fahrverbot in Betracht kommt, erhalten Sie für Ihren Transport einen Genehmigungsbescheid einschließlich Auflagen und Bedingungen.

    Fristen

    Hinweise für Friedrichshafen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang der zu bearbeitenden Unterlagen.

    Kosten

    Hinweise für Friedrichshafen

    Einzelgenehmigung: 40 € pro Fahrzeug und pro Sonntag/Feiertag
    Jahresgenehmigung: 200 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Friedrichshafen

    Die Ausnahmegenehmigung muss schriftlich beantragt werden (schwertransporte@friedrichshafen.de).

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de