Liegenschaftskataster - Errichtung eines Gebäudes melden
Beschreibung
Wenn Sie ein Gebäude errichten, müssen Sie das anzeigen. Die Anzeige ist gesetzlich vorgeschrieben. Auch nach jedem Neu- oder Anbau muss die Gebäudeaufnahme in das Liegenschaftskataster erfolgen.
Melden Sie die Errichtung des Gebäudes nicht, werden bauliche Veränderungen durch die Vermessungsbehörden oder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder Vermessungsingenieurinnen aufgenommen und im Liegenschaftskataster nachgewiesen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Bodenseekreis (Landratsamt Bodenseekreis)
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Erweiterter Service für die Bereiche: Kfz-Zulassungsbehörde Friedrichshafen, Fahrerlaubnisbehörde, Schifffahrtsamt, Abfallwirtschaftsamt) Mo 07:30 - 13:00 und 13:00 - 17:00 Uhr nachmittags hat nur die Kfz-Zulassung Friedrichshafen geöffnet! Di 07:30 - 13:00 Uhr vormittags Mi 07:30 - 13:00 Uhr vormittags Do 07:30 - 17:00 Uhr Fr 07:30 - 13:00 Uhr vormittags Allgemeine Öffnungszeit (Zulassungsbehörde Außenstelle Tettnang) Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 12:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Zulassungsbehörde Außenstelle Überlingen) Mo 07:30 - 13:00 Uhr Di 07:30 - 13:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Mi 07:30 - 13:00 Uhr Do 07:30 - 13:00 Uhr Fr 07:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7541 204 0
E-Mail: info@bodenseekreis.de
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
- Das Grundstück steht im Eigentum von Ihnen oder Sie sind erbbauberechtigte Person.
- Sie möchten ein Gebäude errichten, in seiner Grundfläche ändern oder abreißen.
Rechtsgrundlage(n)
Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg (VermG)
- § 5 Liegenschaftsvermessung
- § 18 Pflichten
Rechtsbehelf
Gegen einen Verwaltungsakt kann Widerspruch eingelegt werden.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Errichtung des Gebäudes bei der zuständigen Stelle formlos anzeigen. Teilen Sie dabei die Höhe der Baukosten mit.
Sie können die zuständige Stelle schriftlich, telefonisch oder per E-Mail informieren. Die Behörde aktualisiert daraufhin das Liegenschaftskataster.
Hinweis: Sie können auf die Anzeige verzichten, wenn Sie Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Vermessungsingenieurinnen mit der Durchführung der notwendigen Vermessungsaufgaben beauftragen.
Fristen
Anzeige nach Errichtung
Kosten
Die Höhe der Gebühr ist abhängig von den Baukosten des Gebäudes.
Beispiel:
Für ein typisches Wohnhaus betragen die Baukosten zwischen EUR 100.000 und EUR 400.000.
Dafür müssen Sie bezahlen:
- für die Aufnahme des Gebäudes: EUR 510,00 zuzüglich Umsatzsteuer
- als Fortführungsgebühr 35 Prozent der Gebühr für die Gebäudeaufnahme: EUR 178,50
Nähere Informationen entnehmen Sie dem Gebührenverzeichnis.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg