Liegenschaftskataster - Errichtung eines Gebäudes melden
Hinweise für Baiersbronn
Beschreibung
Hinweise für Baiersbronn
Wenn Sie ein Gebäude errichten, müssen Sie das anzeigen. Die Anzeige ist gesetzlich vorgeschrieben. Auch nach jedem Neu- oder Anbau muss die Gebäudeaufnahme in das Liegenschaftskataster erfolgen.
Melden Sie die Errichtung des Gebäudes nicht, werden bauliche Veränderungen durch die Vermessungsbehörden oder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder Vermessungsingenieurinnen aufgenommen und im Liegenschaftskataster nachgewiesen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Sachgebiet Vermessung (Sachgebiet Vermessung)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (und nach Vereinbarung) Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Baiersbronn
keine
Voraussetzungen
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- Das Grundstück steht im Eigentum von Ihnen oder Sie sind erbbauberechtigte Person.
- Sie möchten ein Gebäude errichten, in seiner Grundfläche ändern oder abreißen.
Rechtsgrundlage(n)
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Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg (VermG)
- § 5 Liegenschaftsvermessung
- § 18 Pflichten
Rechtsbehelf
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Gegen einen Verwaltungsakt kann Widerspruch eingelegt werden.
Verfahrensablauf
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Sie müssen die Errichtung des Gebäudes bei der zuständigen Stelle formlos anzeigen. Teilen Sie dabei die Höhe der Baukosten mit.
Sie können die zuständige Stelle schriftlich, telefonisch oder per E-Mail informieren. Die Behörde aktualisiert daraufhin das Liegenschaftskataster.
Hinweis: Sie können auf die Anzeige verzichten, wenn Sie Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Vermessungsingenieurinnen mit der Durchführung der notwendigen Vermessungsaufgaben beauftragen.
Fristen
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Anzeige nach Errichtung
Kosten
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Die Höhe der Gebühr ist abhängig von den Baukosten des Gebäudes.
Beispiel:
Für ein typisches Wohnhaus betragen die Baukosten zwischen EUR 100.000 und EUR 400.000.
Dafür müssen Sie bezahlen:
- für die Aufnahme des Gebäudes: EUR 510,00 zuzüglich Umsatzsteuer
- als Fortführungsgebühr 35 Prozent der Gebühr für die Gebäudeaufnahme: EUR 178,50
Nähere Informationen entnehmen Sie dem Gebührenverzeichnis.
Hinweise (Besonderheiten)
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keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg