Liegenschaftskataster Eintragung

    Liegenschaftskataster - Errichtung eines Gebäudes melden

    Hinweise für Baden-Baden

    Wenn Sie ein Gebäude errichten, müssen Sie das anzeigen. Die Anzeige ist gesetzlich vorgeschrieben. Auch nach jedem Neu- oder Anbau muss die Gebäudeaufnahme in das Liegenschaftskataster erfolgen.

    Beschreibung

    Hinweise für Baden-Baden

    Wenn Sie ein Gebäude errichten, müssen Sie das anzeigen. Die Anzeige ist gesetzlich vorgeschrieben. Auch nach jedem Neu- oder Anbau muss die Gebäudeaufnahme in das Liegenschaftskataster erfolgen.

    Melden Sie die Errichtung des Gebäudes nicht, werden bauliche Veränderungen durch die Vermessungsbehörden oder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder Vermessungsingenieurinnen aufgenommen und im Liegenschaftskataster nachgewiesen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Vermessung und Geoinformation (Abteilung Vermessung und Geoinformation)

    Adresse

    Hausanschrift

    Briegelackerstraße 8

    76532 Baden-Baden

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (ohne Terminvereinbarung) Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen Servicezeit (mit Terminvergabe) Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: vermessung.geoinformation@baden-baden.de

    Fax: 07221 93-16 44

    Telefon Festnetz: 07221 93-16 10

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Baden-Baden

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Baden-Baden

    • Das Grundstück steht im Eigentum von Ihnen oder Sie sind erbbauberechtigte Person.
    • Sie möchten ein Gebäude errichten, in seiner Grundfläche ändern oder abreißen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Baden-Baden

    Gegen einen Verwaltungsakt kann Widerspruch eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Baden-Baden

    Sie müssen die Errichtung des Gebäudes bei der zuständigen Stelle formlos anzeigen. Teilen Sie dabei die Höhe der Baukosten mit.

    Sie können die zuständige Stelle schriftlich, telefonisch oder per E-Mail informieren. Die Behörde aktualisiert daraufhin das Liegenschaftskataster.

    Hinweis: Sie können auf die Anzeige verzichten, wenn Sie Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Vermessungsingenieurinnen mit der Durchführung der notwendigen Vermessungsaufgaben beauftragen.

    Fristen

    Hinweise für Baden-Baden

    Anzeige nach Errichtung

    Kosten

    Hinweise für Baden-Baden

    Die Höhe der Gebühr ist abhängig von den Baukosten des Gebäudes.

    Beispiel:

    Für ein typisches Wohnhaus betragen die Baukosten zwischen 100.000 Euro und 400.000 Euro.

    Dafür müssen Sie bezahlen:

    • für die Aufnahme des Gebäudes: EUR 510,00 zuzüglich Umsatzsteuer
    • als Fortführungsgebühr 35 Prozent der Gebühr für die Gebäudeaufnahme: EUR 178,50

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Baden-Baden

    -

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en