Erdbestattung
Hinweise für Friedrichshafen
Beschreibung
Hinweise für Friedrichshafen
Bei einer Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg in einem Reihen- oder Wahlgrab oder einer Gemeinschaftsgrabanlage auf dem Friedhof beigesetzt.
Die Lage und Größe des Grabes, die Ruhezeit, Gebühren und weitere Details (z.B. Grabpflege) werden von der jeweiligen Friedhofsverwaltung per Satzung festgelegt.
Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder zwingende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Ist der Wille des Verstorbenen nicht zu ermitteln, entscheidet der für die Bestattung verantwortliche Angehörige. Für Verstorbene ohne Hinterbliebene wird eine ortsübliche Bestattung durch die Gemeinde veranlasst.
Weitere Informationen und die entsprechenden Satzungen finden Sie hier.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Ortsverwaltung Ettenkirch (Ortsverwaltung Ettenkirch)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7546 92450
Internet
Ortsverwaltung Kluftern (Ortsverwaltung Kluftern)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7544 95900-0
Internet
Abteilung Stadtgrün und Friedhöfe (Abteilung Stadtgrün und Friedhöfe)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7541 203-4300
E-Mail: stadtbauamt@friedrichshafen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Friedrichshafen
Todesbescheinigung
Voraussetzungen
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Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Bestattung vorgenommen werden kann:
- der Standesbeamte des Sterbeortes hat auf der Todesbescheinigung vermerkt, dass der Sterbefall im Sterbebuch eingetragen ist (Unbedenklichkeitsvermerk)
- die Todesart ist nicht (mehr) ungeklärt beziehungsweise die Freigabe der Leiche erfolgte durch die Staatsanwaltschaft oder den Ermittlungsrichter des Amtsgerichts
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
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-
Verfahrensablauf
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Eventuell muss bei der Friedhofsverwaltung ein Grabnutzungsrecht beantragt werden.
Fristen
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Die Erdbestattung darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes und muss innerhalb von vier Tagen durchgeführt werden. Diese Frist kann auf Antrag durch das Landratsamt beziehungsweise die Stadtverwaltung des Stadtkreises verlängert werden, wenn keine gesundheitlichen oder hygienischen Bedenken entgegenstehen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Je nach Friedhofsverwaltung fallen unterschiedliche Grabnutzungsgebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg