Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG

    Auszubildende zur Abschlussprüfung anmelden

    Die Industrie- und Handelskammern bieten in der Regel zweimal jährlich Abschlussprüfungen für die kaufmännischen und technischen Ausbildungsberufe an. Die Sommerprüfung findet zwischen März und Juli, die Winterprüfung zwischen Oktober und Februar statt.

    Beschreibung

    Die Industrie- und Handelskammern bieten in der Regel zweimal jährlich Abschlussprüfungen für die kaufmännischen und technischen Ausbildungsberufe an. Die Sommerprüfung findet zwischen März und Juli, die Winterprüfung zwischen Oktober und Februar statt.

    Auch die Handwerkskammern bieten im Regelfall zweimal jährlich Abschlussprüfungen an, jeweils einmal im Sommer- und im Winterhalbjahr.

    Die genauen Termine finden Sie in den Mitteilungsblättern der Kammern oder deren Internetseiten.

    Die Berufsausbildung endet in

    • den handwerklichen Ausbildungsberufen mit einer Gesellenprüfung,
    • in der Industrie mit der Facharbeiterprüfung und
    • im kaufmännischen Bereich und in weiteren Dienstleistungsberufen mit der Gehilfenprüfung.

    Die Abschlussprüfung dokumentiert, dass der Auszubildende die erforderlichen praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzt, um den erlernten Beruf auszuüben.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Reutlingen (Handwerkskammer Reutlingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hindenburgstraße 58

    72762 Reutlingen

    Postfachadresse

    Postfach 17 43

    72707 Reutlingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 17:30 Uhr Di 07:30 - 17:30 Uhr Mi 07:30 - 17:30 Uhr Do 07:30 - 17:30 Uhr Fr 07:30 - 16:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: handwerk@hwk-reutlingen.de

    Fax: 07121/2412-400

    Telefon Festnetz: 07121/2412-0

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Albstadtweg 9

    70567 Stuttgart

    Kontakt

    Telefon Festnetz: (0711) 2 28 45-0

    Fax: (07 11) 2 28 45-44

    E-Mail: info@lzk-bw.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Industrie- und Handelskammer Reutlingen (Industrie- und Handelskammer Reutlingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hindenburgstraße 54

    72762 Reutlingen

    Kontakt

    E-Mail: info@reutlingen.ihk.de

    Fax: 07121/201-4120

    Telefon Festnetz: 07121/201-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Steuerberaterkammer Stuttgart (Steuerberaterkammer Stuttgart)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hegelstrasse 33

    70174 Stuttgart

    Kontakt

    E-Mail: mail@stbk-stuttgart.de

    Fax: 0711/61948-703

    Telefon Festnetz: 0711/61948-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Rechtsanwaltskammer Tübingen (Rechtsanwaltskammer Tübingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Christophstraße 30

    72072 Tübingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07071 / 99010 - 30

    Fax: 07071 / 99010 - 510

    E-Mail: info@rak-tuebingen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (Landesapothekerkammer Baden-Württemberg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Villastraße 1

    70190 Stuttgart

    Kontakt

    E-Mail: info@lak-bw.de

    Fax: 0711 / 99347-45

    Telefon Festnetz: 0711 / 99347-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Landesärztekammer Baden-Württemberg (Landesärztekammer Baden-Württemberg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstr. 40

    70597 Stuttgart

    Kontakt

    E-Mail: info@laek-bw.de

    Fax: 0711 - 769 89 50

    Telefon Festnetz: 0711 - 769 89 0

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Regierungspräsidium Tübingen (Regierungspräsidium Tübingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Straße 20

    72072 Tübingen

    Postfachadresse

    Postfach 26 66

    72016 Tübingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07071 757-0

    Fax: 07071 757-3190

    E-Mail: poststelle@rpt.bwl.de

    De-Mail: poststelle.rpt@im.bwl.de-mail.de

    Internet

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    Sprache: de

    Architektenkammer Baden-Württemberg (Architektenkammer Baden-Württemberg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Danneckerstraße 54

    70182 Stuttgart

    Kontakt

    E-Mail: info@akbw.de

    Fax: 0711 / 2196-121

    Telefon Festnetz: 0711 / 2 196-135

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Notarkammer Baden-Württemberg (Notarkammer Baden-Württemberg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstraße 9a

    70174 Stuttgart

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0711 30 58 77 0

    Fax: 0711 30 58 77 69

    E-Mail: info@notarkammer-bw.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Landestierärztekammer Baden-Württemberg (Landestierärztekammer Baden-Württemberg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kräherwald 219

    70193 Stuttgart

    Kontakt

    E-Mail: info@ltk-bw.de

    Fax: 0711 - 7 228 632 - 20

    Telefon Festnetz: 0711 - 7 228 632 - 0

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • die von der zuständigen Kammer zugesandten Anmeldevordrucke
    • gegebenenfalls Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung

    Voraussetzungen

    • Die Ausbildungszeit ist beendet oder die Ausbildung endet nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin.
    • An vorgeschriebenen Zwischenprüfungen wurde teilgenommen..
    • Die schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweise wurden geführt (Berichtsheft).
    • Das Berufsausbildungsverhältnis ist in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen.

    Hinweis: In einigen Berufen findet die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen statt. Dies gilt besonders im Metall- und Elektrobereich. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie werden in der Regel durch die zuständige Kammer aufgefordert, die Auszubildenden zur Prüfung anzumelden. Der Aufforderung beigefügt sind die für die Anmeldung notwendigen Formulare.

    Füllen Sie sie aus und schicken Sie sie an die zuständige Stelle zurück.

    Nach Ihrer Anmeldung schickt die zuständige Stelle eine Einladung zur Teilnahme an der Abschlussprüfung an Ihren Betrieb. Sie müssen die Einladung an den Auszubildenden weitergeben.

    Die Auszubildenden erhalten nach bestandener Abschlussprüfung ein Zeugnis. Als Ausbildender können Sie die Ergebnisse der Abschlussprüfung Ihrer Auszubildenden übermittelt bekommen.

    Besteht der Auszubildende oder die Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, kann die Abschlussprüfung zweimal wiederholt werden.

    Fristen

    Es gibt je nach zuständiger Stelle unterschiedliche Anmeldefristen.

    Kosten

    Besteht ein Ausbildungsverhältnis, so ist die Prüfung für die auszubildende Person gebührenfrei.

    Sie als Ausbildungsbetrieb müssen die Prüfungsgebühren und die Miet- und Materialkosten übernehmen. Falls Werkzeug erforderlich ist, müssen Sie es den Auszubildenden zur Verfügung stellen.

    Die Höhe der Prüfungsgebühren können Sie der Gebührenordnung der zuständigen Stelle entnehmen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Ausbilder müssen Sie Ihre Auszubildenden für die Zeit der Prüfungen freistellen. Darüber hinaus werden Auszubildende, die noch nicht 18 Jahre alt sind, auch am Tag vor der Abschlussprüfung freigestellt.

    Bei bestandener Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

    Bei nicht bestandener Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis mit dem im Vertrag vorgesehenen Termin. Es verlängert sich auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächst möglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de