• St. Peter (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Baden-Württemberg)
Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG

Auszubildende zur Abschlussprüfung anmelden

Die Industrie- und Handelskammern bieten in der Regel zweimal jährlich Abschlussprüfungen für die kaufmännischen und technischen Ausbildungsberufe an. Die Sommerprüfung findet zwischen März und Juli, die Winterprüfung zwischen Oktober und Februar statt.

Beschreibung

Die Industrie- und Handelskammern bieten in der Regel zweimal jährlich Abschlussprüfungen für die kaufmännischen und technischen Ausbildungsberufe an. Die Sommerprüfung findet zwischen März und Juli, die Winterprüfung zwischen Oktober und Februar statt.

Auch die Handwerkskammern bieten im Regelfall zweimal jährlich Abschlussprüfungen an, jeweils einmal im Sommer- und im Winterhalbjahr.

Die genauen Termine finden Sie in den Mitteilungsblättern der Kammern oder deren Internetseiten.

Die Berufsausbildung endet in

  • den handwerklichen Ausbildungsberufen mit einer Gesellenprüfung,
  • in der Industrie mit der Facharbeiterprüfung und
  • im kaufmännischen Bereich und in weiteren Dienstleistungsberufen mit der Gehilfenprüfung.

Die Abschlussprüfung dokumentiert, dass der Auszubildende die erforderlichen praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzt, um den erlernten Beruf auszuüben.

Ansprechpartner

Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg)

Adresse

Hausanschrift

Albstadtweg 9

70567 Stuttgart

Kontakt

Telefon Festnetz: (0711) 2 28 45-0

Fax: (07 11) 2 28 45-44

E-Mail: info@lzk-bw.de

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein (Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein)

Adresse

Hausanschrift

Bismarckallee 18-20

79098 Freiburg

Hausanschrift

Schnewlinstraße 11-13

79098 Freiburg

Postfachadresse

Postfach 8 60

79008 Freiburg

Kontakt

Telefon Festnetz: 0761 - 3858-0

Fax: 0761 - 3858-222

E-Mail: info@freiburg.ihk.de

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

Steuerberaterkammer Südbaden (Steuerberaterkammer Südbaden)

Adresse

Hausanschrift

Wentzingerstrasse 19

79106 Freiburg

Kontakt

E-Mail: info@stbk-suedbaden.de

Fax: 0761/7052626

Telefon Festnetz: 0761/705260

Sprachversion

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Sprache: de

Handwerkskammer Freiburg (Handwerkskammer Freiburg)

Adresse

Hausanschrift

Bismarckallee 6

79098 Freiburg

Kontakt

E-Mail: info@hwk-freiburg.de

Fax: 0761/21800-333

Telefon Festnetz: 0761/21800-0

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (Landesapothekerkammer Baden-Württemberg)

Adresse

Hausanschrift

Villastraße 1

70190 Stuttgart

Kontakt

E-Mail: info@lak-bw.de

Fax: 0711 / 99347-45

Telefon Festnetz: 0711 / 99347-0

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

Landesärztekammer Baden-Württemberg (Landesärztekammer Baden-Württemberg)

Adresse

Hausanschrift

Jahnstr. 40

70597 Stuttgart

Kontakt

E-Mail: info@laek-bw.de

Fax: 0711 - 769 89 50

Telefon Festnetz: 0711 - 769 89 0

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

Regierungspräsidium Freiburg (Regierungspräsidium Freiburg)

Adresse

Hausanschrift

Bissierstraße 7

79114 Freiburg i. Br.

Kontakt

Telefon Festnetz: 0761/208-0

Fax: 0761/208-394200

E-Mail: poststelle@rpf.bwl.de

De-Mail: poststelle.rpf@im.bwl.de-mail.de

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

Architektenkammer Baden-Württemberg (Architektenkammer Baden-Württemberg)

Adresse

Hausanschrift

Danneckerstraße 54

70182 Stuttgart

Kontakt

E-Mail: info@akbw.de

Fax: 0711 / 2196-121

Telefon Festnetz: 0711 / 2 196-135

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

Notarkammer Baden-Württemberg (Notarkammer Baden-Württemberg)

Adresse

Hausanschrift

Friedrichstraße 9a

70174 Stuttgart

Kontakt

Telefon Festnetz: 0711 30 58 77 0

Fax: 0711 30 58 77 69

E-Mail: info@notarkammer-bw.de

Internet

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Sprache: de

Landestierärztekammer Baden-Württemberg (Landestierärztekammer Baden-Württemberg)

Adresse

Hausanschrift

Am Kräherwald 219

70193 Stuttgart

Kontakt

E-Mail: info@ltk-bw.de

Fax: 0711 - 7 228 632 - 20

Telefon Festnetz: 0711 - 7 228 632 - 0

Internet

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Sprache: de

Rechtsanwaltskammer Freiburg (Rechtsanwaltskammer Freiburg)

Adresse

Hausanschrift

Bertoldstraße 44

79098 Freiburg

Kontakt

E-Mail: info@rak-freiburg.de

Fax: 0761-286261

Telefon Festnetz: 0761-32563

Internet

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • die von der zuständigen Kammer zugesandten Anmeldevordrucke
  • gegebenenfalls Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung

Voraussetzungen

  • Die Ausbildungszeit ist beendet oder die Ausbildung endet nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin.
  • An vorgeschriebenen Zwischenprüfungen wurde teilgenommen..
  • Die schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweise wurden geführt (Berichtsheft).
  • Das Berufsausbildungsverhältnis ist in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen.

Hinweis: In einigen Berufen findet die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen statt. Dies gilt besonders im Metall- und Elektrobereich. 

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie werden in der Regel durch die zuständige Kammer aufgefordert, die Auszubildenden zur Prüfung anzumelden. Der Aufforderung beigefügt sind die für die Anmeldung notwendigen Formulare.

Füllen Sie sie aus und schicken Sie sie an die zuständige Stelle zurück.

Nach Ihrer Anmeldung schickt die zuständige Stelle eine Einladung zur Teilnahme an der Abschlussprüfung an Ihren Betrieb. Sie müssen die Einladung an den Auszubildenden weitergeben.

Die Auszubildenden erhalten nach bestandener Abschlussprüfung ein Zeugnis. Als Ausbildender können Sie die Ergebnisse der Abschlussprüfung Ihrer Auszubildenden übermittelt bekommen.

Besteht der Auszubildende oder die Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, kann die Abschlussprüfung zweimal wiederholt werden.

Fristen

Es gibt je nach zuständiger Stelle unterschiedliche Anmeldefristen.

Kosten

Besteht ein Ausbildungsverhältnis, so ist die Prüfung für die auszubildende Person gebührenfrei.

Sie als Ausbildungsbetrieb müssen die Prüfungsgebühren und die Miet- und Materialkosten übernehmen. Falls Werkzeug erforderlich ist, müssen Sie es den Auszubildenden zur Verfügung stellen.

Die Höhe der Prüfungsgebühren können Sie der Gebührenordnung der zuständigen Stelle entnehmen.

Hinweise (Besonderheiten)

Als Ausbilder müssen Sie Ihre Auszubildenden für die Zeit der Prüfungen freistellen. Darüber hinaus werden Auszubildende, die noch nicht 18 Jahre alt sind, auch am Tag vor der Abschlussprüfung freigestellt.

Bei bestandener Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

Bei nicht bestandener Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis mit dem im Vertrag vorgesehenen Termin. Es verlängert sich auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächst möglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de