Auszubildende zur Abschlussprüfung anmelden
Beschreibung
Die Industrie- und Handelskammern bieten in der Regel zweimal jährlich Abschlussprüfungen für die kaufmännischen und technischen Ausbildungsberufe an. Die Sommerprüfung findet zwischen März und Juli, die Winterprüfung zwischen Oktober und Februar statt.
Auch die Handwerkskammern bieten im Regelfall zweimal jährlich Abschlussprüfungen an, jeweils einmal im Sommer- und im Winterhalbjahr.
Die genauen Termine finden Sie in den Mitteilungsblättern der Kammern oder deren Internetseiten.
Die Berufsausbildung endet in
- den handwerklichen Ausbildungsberufen mit einer Gesellenprüfung,
- in der Industrie mit der Facharbeiterprüfung und
- im kaufmännischen Bereich und in weiteren Dienstleistungsberufen mit der Gehilfenprüfung.
Die Abschlussprüfung dokumentiert, dass der Auszubildende die erforderlichen praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzt, um den erlernten Beruf auszuüben.
Ansprechpartner
Handwerkskammer Region Stuttgart (Handwerkskammer Region Stuttgart)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 102155
70017 Stuttgart
Öffnungszeiten
Servicezeit (Verwaltung) Mo 08:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 17:00 Uhr Mi 08:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 16:00 Uhr Servicezeit (Bildungsakademie Handwerkskammer Region Stuttgart) Mo 06:45 - 18:30 Uhr Di 06:45 - 18:30 Uhr Mi 06:45 - 18:30 Uhr Do 06:45 - 18:30 Uhr Fr 06:45 - 18:30 Uhr Sa 07:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart (Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 10 24 44
70020 Stuttgart
Öffnungszeiten
Servicezeit Mo 08:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 17:00 Uhr Mi 08:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
Regierungspräsidium Stuttgart (Regierungspräsidium Stuttgart)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 80 07 09
70507 Stuttgart
Kontakt
Telefon Festnetz: 0711 904-0
Fax: 0711 904-11190
E-Mail: poststelle@rps.bwl.de
De-Mail: poststelle.rps@im.bwl.de-mail.de
Internet
Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (Landesapothekerkammer Baden-Württemberg)
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Landesärztekammer Baden-Württemberg (Landesärztekammer Baden-Württemberg)
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Architektenkammer Baden-Württemberg (Architektenkammer Baden-Württemberg)
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Landestierärztekammer Baden-Württemberg (Landestierärztekammer Baden-Württemberg)
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Internet
erforderliche Unterlagen
- die von der zuständigen Kammer zugesandten Anmeldevordrucke
- gegebenenfalls Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung
Voraussetzungen
- Die Ausbildungszeit ist beendet oder die Ausbildung endet nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin.
- An vorgeschriebenen Zwischenprüfungen wurde teilgenommen..
- Die schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweise wurden geführt (Berichtsheft).
- Das Berufsausbildungsverhältnis ist in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen.
Hinweis: In einigen Berufen findet die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen statt. Dies gilt besonders im Metall- und Elektrobereich.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie werden in der Regel durch die zuständige Kammer aufgefordert, die Auszubildenden zur Prüfung anzumelden. Der Aufforderung beigefügt sind die für die Anmeldung notwendigen Formulare.
Füllen Sie sie aus und schicken Sie sie an die zuständige Stelle zurück.
Nach Ihrer Anmeldung schickt die zuständige Stelle eine Einladung zur Teilnahme an der Abschlussprüfung an Ihren Betrieb. Sie müssen die Einladung an den Auszubildenden weitergeben.
Die Auszubildenden erhalten nach bestandener Abschlussprüfung ein Zeugnis. Als Ausbildender können Sie die Ergebnisse der Abschlussprüfung Ihrer Auszubildenden übermittelt bekommen.
Besteht der Auszubildende oder die Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, kann die Abschlussprüfung zweimal wiederholt werden.
Fristen
Es gibt je nach zuständiger Stelle unterschiedliche Anmeldefristen.
Kosten
Besteht ein Ausbildungsverhältnis, so ist die Prüfung für die auszubildende Person gebührenfrei.
Sie als Ausbildungsbetrieb müssen die Prüfungsgebühren und die Miet- und Materialkosten übernehmen. Falls Werkzeug erforderlich ist, müssen Sie es den Auszubildenden zur Verfügung stellen.
Die Höhe der Prüfungsgebühren können Sie der Gebührenordnung der zuständigen Stelle entnehmen.
Hinweise (Besonderheiten)
Als Ausbilder müssen Sie Ihre Auszubildenden für die Zeit der Prüfungen freistellen. Darüber hinaus werden Auszubildende, die noch nicht 18 Jahre alt sind, auch am Tag vor der Abschlussprüfung freigestellt.
Bei bestandener Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
Bei nicht bestandener Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis mit dem im Vertrag vorgesehenen Termin. Es verlängert sich auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächst möglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg