• Rutesheim (Landkreis Böblingen, Baden-Württemberg)
Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG

Auszubildende zur Abschlussprüfung anmelden

Die Industrie- und Handelskammern bieten in der Regel zweimal jährlich Abschlussprüfungen für die kaufmännischen und technischen Ausbildungsberufe an. Die Sommerprüfung findet zwischen März und Juli, die Winterprüfung zwischen Oktober und Februar statt.

Beschreibung

Die Industrie- und Handelskammern bieten in der Regel zweimal jährlich Abschlussprüfungen für die kaufmännischen und technischen Ausbildungsberufe an. Die Sommerprüfung findet zwischen März und Juli, die Winterprüfung zwischen Oktober und Februar statt.

Auch die Handwerkskammern bieten im Regelfall zweimal jährlich Abschlussprüfungen an, jeweils einmal im Sommer- und im Winterhalbjahr.

Die genauen Termine finden Sie in den Mitteilungsblättern der Kammern oder deren Internetseiten.

Die Berufsausbildung endet in

  • den handwerklichen Ausbildungsberufen mit einer Gesellenprüfung,
  • in der Industrie mit der Facharbeiterprüfung und
  • im kaufmännischen Bereich und in weiteren Dienstleistungsberufen mit der Gehilfenprüfung.

Die Abschlussprüfung dokumentiert, dass der Auszubildende die erforderlichen praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzt, um den erlernten Beruf auszuüben.

Ansprechpartner

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Königstraße 14

70173 Stuttgart

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Handwerkskammer Region Stuttgart (Handwerkskammer Region Stuttgart)

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70191 Stuttgart

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70017 Stuttgart

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Servicezeit (Verwaltung) Mo 08:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 17:00 Uhr Mi 08:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 16:00 Uhr Servicezeit (Bildungsakademie Handwerkskammer Region Stuttgart) Mo 06:45 - 18:30 Uhr Di 06:45 - 18:30 Uhr Mi 06:45 - 18:30 Uhr Do 06:45 - 18:30 Uhr Fr 06:45 - 18:30 Uhr Sa 07:00 - 12:30 Uhr

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E-Mail: info@hwk-stuttgart.de

Fax: 0711 1657-222

Telefon Festnetz: 0711 1657-0

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Sprache: de

Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg)

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Hausanschrift

Albstadtweg 9

70567 Stuttgart

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Telefon Festnetz: (0711) 2 28 45-0

Fax: (07 11) 2 28 45-44

E-Mail: info@lzk-bw.de

Internet

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Sprache: de

Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart (Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart)

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Hausanschrift

Jägerstraße 30

70174 Stuttgart

Postfachadresse

Postfach 10 24 44

70020 Stuttgart

Öffnungszeiten

Servicezeit Mo 08:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 17:00 Uhr Mi 08:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 15:00 Uhr

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Telefon Festnetz: 0711 2005 0

Fax: 0711 2005 1354

E-Mail: info@stuttgart.ihk.de

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Steuerberaterkammer Stuttgart (Steuerberaterkammer Stuttgart)

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Hegelstrasse 33

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E-Mail: mail@stbk-stuttgart.de

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Telefon Festnetz: 0711/61948-0

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Regierungspräsidium Stuttgart (Regierungspräsidium Stuttgart)

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Ruppmannstraße 21

70565 Stuttgart

Postfachadresse

Postfach 80 07 09

70507 Stuttgart

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Telefon Festnetz: 0711 904-0

Fax: 0711 904-11190

E-Mail: poststelle@rps.bwl.de

De-Mail: poststelle.rps@im.bwl.de-mail.de

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Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (Landesapothekerkammer Baden-Württemberg)

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Villastraße 1

70190 Stuttgart

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E-Mail: info@lak-bw.de

Fax: 0711 / 99347-45

Telefon Festnetz: 0711 / 99347-0

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Landesärztekammer Baden-Württemberg (Landesärztekammer Baden-Württemberg)

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Jahnstr. 40

70597 Stuttgart

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E-Mail: info@laek-bw.de

Fax: 0711 - 769 89 50

Telefon Festnetz: 0711 - 769 89 0

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Danneckerstraße 54

70182 Stuttgart

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Fax: 0711 / 2196-121

Telefon Festnetz: 0711 / 2 196-135

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Notarkammer Baden-Württemberg (Notarkammer Baden-Württemberg)

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Friedrichstraße 9a

70174 Stuttgart

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Telefon Festnetz: 0711 30 58 77 0

Fax: 0711 30 58 77 69

E-Mail: info@notarkammer-bw.de

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Landestierärztekammer Baden-Württemberg (Landestierärztekammer Baden-Württemberg)

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Hausanschrift

Am Kräherwald 219

70193 Stuttgart

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E-Mail: info@ltk-bw.de

Fax: 0711 - 7 228 632 - 20

Telefon Festnetz: 0711 - 7 228 632 - 0

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • die von der zuständigen Kammer zugesandten Anmeldevordrucke
  • gegebenenfalls Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung

Voraussetzungen

  • Die Ausbildungszeit ist beendet oder die Ausbildung endet nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin.
  • An vorgeschriebenen Zwischenprüfungen wurde teilgenommen..
  • Die schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweise wurden geführt (Berichtsheft).
  • Das Berufsausbildungsverhältnis ist in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen.

Hinweis: In einigen Berufen findet die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen statt. Dies gilt besonders im Metall- und Elektrobereich. 

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie werden in der Regel durch die zuständige Kammer aufgefordert, die Auszubildenden zur Prüfung anzumelden. Der Aufforderung beigefügt sind die für die Anmeldung notwendigen Formulare.

Füllen Sie sie aus und schicken Sie sie an die zuständige Stelle zurück.

Nach Ihrer Anmeldung schickt die zuständige Stelle eine Einladung zur Teilnahme an der Abschlussprüfung an Ihren Betrieb. Sie müssen die Einladung an den Auszubildenden weitergeben.

Die Auszubildenden erhalten nach bestandener Abschlussprüfung ein Zeugnis. Als Ausbildender können Sie die Ergebnisse der Abschlussprüfung Ihrer Auszubildenden übermittelt bekommen.

Besteht der Auszubildende oder die Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, kann die Abschlussprüfung zweimal wiederholt werden.

Fristen

Es gibt je nach zuständiger Stelle unterschiedliche Anmeldefristen.

Kosten

Besteht ein Ausbildungsverhältnis, so ist die Prüfung für die auszubildende Person gebührenfrei.

Sie als Ausbildungsbetrieb müssen die Prüfungsgebühren und die Miet- und Materialkosten übernehmen. Falls Werkzeug erforderlich ist, müssen Sie es den Auszubildenden zur Verfügung stellen.

Die Höhe der Prüfungsgebühren können Sie der Gebührenordnung der zuständigen Stelle entnehmen.

Hinweise (Besonderheiten)

Als Ausbilder müssen Sie Ihre Auszubildenden für die Zeit der Prüfungen freistellen. Darüber hinaus werden Auszubildende, die noch nicht 18 Jahre alt sind, auch am Tag vor der Abschlussprüfung freigestellt.

Bei bestandener Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

Bei nicht bestandener Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis mit dem im Vertrag vorgesehenen Termin. Es verlängert sich auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächst möglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de