Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen

    Hier können Sie eine Leasingbriefauskunft anfordern. Mit dieser kostenlosen Anfrage können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist.

    Beschreibung

    Hier können Sie eine Leasingbriefauskunft anfordern. Mit dieser kostenlosen Anfrage können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist.

    Bei der Zulassung oder Ummeldung von Fahrzeugen übermittelt der Kredit- oder Leasinggeber normalerweise die Zulassungsbescheinigung Teil II direkt an die zuständige Zulassungsbehörde. Erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsbehörde kann eine Fahrzeugzulassung oder - ummeldung erfolgen.

    Ansprechpartner

    Für Neckarwestheim wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II.

    Voraussetzungen

    Vorab müssen Sie die Übermittlung der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrem Kredit- oder Leasinggeber beauftragt haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    keine

    Rechtsbehelf

    kein

    Verfahrensablauf

    Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird uns vom Kredit- oder Leasinggeber übersendet und anschließend bei uns im Fachverfahren eingetragen (Geschäftszimmer). Nach der erfolgten Eintragung kann der Bürger die Leasingbriefauskunft vornehmen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Auskunft erfolgt sofort, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II vorhanden und im System eingepflegt ist.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird bei einer Fahrzeugzulassung- oder ummeldung benötigt.
    Somit also bei:

    • Neuzulassung
    • Halterwechsel
    • Wohnortwechsel in einen neuen Zulassungsbezirk inkl. Kennzeichenwechsel
    • Namensänderungen (z.B. wegen Eheschließung)
    • neuem Kennzeichen
    • Kennzeichenänderung, z.B. durch Diebstahl oder Verlust
    • Änderungen auf ein Saisonkennzeichen oder bei Änderung des SaisonzeitraumsÄnderung auf ein Oldtimerkennzeichen (H)
    • Änderung auf ein Elektrokennzeichen (E)

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2025 (von: 198)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de