- Achstetten (Landkreis Biberach, Baden-Württemberg)
Angaben zur Person mitteilen, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt
Beschreibung
Bei Ihnen ist der Strahlenschutzverantwortliche eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft und das vertretungsberechtigte Organ besteht, wie bei Gemeinschaftspraxen, aus mehreren Mitgliedern oder es sind, wie bei sonstigen Personenvereinigungen, mehrere vertretungsberechtigte Personen vorhanden.
Dann müssen Sie der zuständigen Behörde mitteilen, welche dieser Personen die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt.
Sie müssen der zuständigen Behörde außerdem mitteilen, wenn sich diese Zuordnung ändert.
Die Gesamtverantwortung aller Organmitglieder oder Mitglieder der Personenvereinigung bleibt jedoch bestehen.
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Tübingen (Regierungspräsidium Tübingen)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 26 66
72016 Tübingen
Kontakt
Telefon Festnetz: 07071 757-0
Fax: 07071 757-3190
E-Mail: poststelle@rpt.bwl.de
De-Mail: poststelle.rpt@im.bwl.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktuelles Führungszeugnis (Belegart OB)
- bei einer ärztlich approbierten Person Kopie der gültigen Approbationsurkunde
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister, dem Partnerschaftsregister oder einem sonstigen Register
Voraussetzungen
- Der Strahlenschutzverantwortliche ist eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft.
- Für die Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt, dürfen keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit bestehen.
Rechtsgrundlage(n)
Strahlenschutzgesetz (StrlSchG):
- § 69 Absatz 2 Strahlenschutzverantwortlicher
Rechtsbehelf
kein
Verfahrensablauf
Sie können die Mitteilung elektronisch oder schriftlich erledigen.
Fristen
keine
Kosten
in der Jahresgebühr für die Überwachung durch das zuständige Regierungspräsidium berücksichtigt
Hinweise (Besonderheiten)
Auf der gemeinsamen Homepage der Regierungspräsidien finden Sie Formulare, Merkblätter und Adressen
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg