HIT-Registrierantrag amtlicher privat-beauftragter Tierarzt
Beschreibung
Die Registrierung ist für die praktizierenden Tierärzte erforderlich, die amtliche Aufgaben wahrnehmen wie z.B. Schlachttier- und Fleischuntersuchung, amtliche Probenahmen im Rahmen von Tiergesundheitsprogrammen wie z.B. die BHV1-Bekämpfung. Die Registrierung dient der eindeutigen Identifizierung und Zuordnung der praktizierenden Tierärzte, insbesondere in den Datenbanksystemen HIT (Herkunfts- und Informationssystem Tiere, HIT-Datenbank), im Labordatensystem des STUA Aulendorf - Diagnostikzentrum (Staatliches Tierärztliches Untersuchungsamt Aulendorf - Diagnostikzentrum) und der CVUÄ (Chemische- und Veterinäruntersuchungsämter). Die Veterinärbehörden und Untersuchungseinrichtungen benötigen für die Datenerfassung und den sicheren elektronischen Datenaustausch eine einheitliche Personenkennung der an den Verfahren beteiligten Tierärzte. Dafür ist eine zwölfstellige Registriernummer erforderlich, welche nach Eingang des Registrierantrags vom Veterinäramt vergeben wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Schwaigern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen je nach Antrags-Typ erfragen Sie bitte beim Veterinäramt Tübingen unter veterinaerwesen@kreis-tuebingen.de.
Voraussetzungen
Der Wohnsitz des praktizierenden Tierarztes liegt im Zuständigkeitsbereich des Veterinäramtes Tübingen. Darüber hinaus werden grundsätzlich nur die Praxisinhaber, nicht die Assistenztierärzte oder Praxisvertreter, registriert. Bei Gemeinschaftspraxen wird in der Regel für jeden Praxisteilhaber eine eigene Nummer vergeben.
Rechtsbehelf
Keiner
Verfahrensablauf
Nach Eingang des HIT-Registrierantrags wird vom Veterinäramt die Berechtigung zum Erhalt der Registriernummer geprüft. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, werden Ihnen die Registriernummer und die HIT-Zugangsdaten schriftlich mitgeteilt.
Fristen
Amtliche Aufgaben können erst nach Erhalt einer Registriernummer übernommen werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg