Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Begrüßungspaket beantragen - für Studierende, Auszubildende und Berufsfachschüler*innen

    In Karlsruhe erhält jeder Studierende einer Karlsruher Hochschule sowie Auszubildende und Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen bei der Anmeldung des Erstwohnsitzes ein Begrüßungspaket mit allem, was die Orientierung in der neuen Stadt erleichtert. Im Begrüßungspaket befinden sich ein Karlsruher Geschenkgutschein im Wert von 50 Euro, ein Los für ein Draisler-Fahrrad sowie ein Gutschein der Tourist-Information Karlsruhe. Alle wichtigen Informationen finden Sie unter www.erstwohnsitz-ka.de.

    Beschreibung

    In Karlsruhe erhält jeder Studierende einer Karlsruher Hochschule sowie Auszubildende und Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen bei der Anmeldung des Erstwohnsitzes ein Begrüßungspaket mit allem, was die Orientierung in der neuen Stadt erleichtert. Im Begrüßungspaket befinden sich ein Karlsruher Geschenkgutschein im Wert von 50 Euro, ein Los für ein Draisler-Fahrrad sowie ein Gutschein der Tourist-Information Karlsruhe. Alle wichtigen Informationen finden Sie unter www.erstwohnsitz-ka.de.

    Für den Erhalt des Begrüßungspakets müssen Sie sich mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in Karlsruhe innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung in Karlsruhe anmelden. Bei mehreren Wohnungen in der Bundesrepublik liegt die Hauptwohnung in der Gemeinde, in der Sie sich zeitlich überwiegend aufhalten.

    Flyer "Heimvorteil mit Erstwohnsitz in Karlsruhe"

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Auggen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Für den Erhalt des Begrüßungspakets sind folgende Nachweise vorzulegen:

    • Immatrikulationsbescheinigung, Ausbildungsvertrag oder Berufsschulbescheinigung
    • Den ausgefüllten Antrag für das Begrüßungspaket
    • Für die Zustellung per Fahrradkurier bei der elektronischen Wohnsitzanmeldung müssen Sie außerdem eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses und die ausgefüllte Vollmacht für den Radkurier beilegen

    Sollten Sie die elektronische Wohnsitzanmeldung nutzen, können Sie diese Nachweise zusammen jeweils per PDF- oder Bilddatei an begruessungspaket@oa.karlsruhe.de mailen.


    Für die Anmeldung einer Wohnung sind darüber hinaus folgende Nachweise erforderlich:

    Voraussetzungen

    Begrüßungspaket beantragen
    www.erstwohnsitz-ka.de

    Wohnsitz anmelden
    Sie melden Ihre Hauptwohnung in Karlsruhe an und studieren an einer Karlsruher Hochschule oder absolvieren eine Ausbildung in Karlsruhe.
    Die persönlichen und technischen Voraussetzungen für die elektronische Wohnsitzanmeldung finden Sie hier.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bundesmeldegesetz:

    • § 17 Anmeldung, Abmeldung
    • § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
    • § 21 Mehrere Wohnungen
    • § 23 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
    • § 23a Elektronische Anmeldung
    • § 24 Datenerhebung Meldebestätigung
    • § 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person

    Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (BW AGBMG)

    • § 5 Führung und Aufgaben des zentralen Meldeportals Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz

    Rechtsbehelf

    Klage

    Verfahrensablauf

    Um das Begrüßungspaket zu erhalten, ist zunächst die Anmeldung der Hauptwohnung in Karlsruhe erforderlich. Die Anmeldung der Wohnung in Karlsruhe kann auf drei unterschiedlichen Wegen erfolgen:

    1. Elektronische Wohnsitzanmeldung
    Wenn Sie aus einer anderen deutschen Gemeinde nach Karlsruhe ziehen und sich künftig überwiegend in Karlsruhe aufhalten werden, können Sie Ihren Wohnsitz bei aktivierter Online-Ausweisfunktion ganz einfach digital durch die elektronische Wohnsitzanmeldung anmelden. Eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro ist somit nicht mehr notwendig.
    Voraussetzung dafür ist ein Nutzerkonto des Bundes, Ihr Ausweisdokument mit PIN, die AusweisApp und ein NFC-fähiges Smartphone oder Kartenlesegerät.
    Ihr Begrüßungspaket kann direkt im Anschluss per E-Mail unter begruessungspaket@oa.karlsruhe.de beantragt werden und wird dann durch einen Fahrradkurier an Ihre neue Meldeanschrift zugestellt

    2. Schriftliche Anmeldung mit dem Universalassistent der Stadt Karlsruhe
    Sollten Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte nicht nutzen können oder wollen, steht Ihnen ein digitaler Assistent zur schriftlichen Wohnsitzanmeldung zur Verfügung, der Sie beim Ausfüllen des Meldescheins unterstützt (Universalassistent Meldewesen). Den unterschriebenen Meldeschein können Sie mit einer gut leserlichen Kopie Ihres Passes oder Ausweises digital einreichen. Die Abholung der Meldebestätigung und des Begrüßungspaketes erfolgt im Bürgerbüro in der Kaiserallee 8, hierfür ist ein Termin erforderlich. Die Terminvereinbarung erfolgt online.

    3. Persönliche Anmeldung im Bürgerbüro
    Nach vorheriger Terminvereinbarung können Sie sich auch persönlich im Bürgerbüro in der Kaiserallee 8 anmelden. Die Terminvereinbarung erfolgt über die Website www.karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch über die Behördenrufnummer 115. Ihre Meldebestätigung erhalten Sie gemeinsam mit Ihrem Begrüßungspaket direkt nach der Anmeldung.

    Hinweise:

    • Bei einem erstmaligen Zuzug aus dem Ausland ist eine elektronische Wohnsitzanmeldung sowie eine Anmeldung über den Universalassistent Meldewesen nicht möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin in einem Bürgerbüro.
    • Bitte achten Sie darauf, bei An-, Um- und Abmeldungen über den Universalassistenten vollständige Angaben zu machen und alle erforderlichen Nachweise beizufügen. Darüber hinaus ist Ihre eigenhändige Unterschrift auf dem Meldeschein nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes zwingend erforderlich. Aus organisatorischen Gründen müssen wir eingereichte unvollständige Unterlagen leider mit den entsprechenden Erläuterungen zurücksenden, ohne eine abschließende Sachbearbeitung vorzunehmen.

    Fristen

    Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.

    Bearbeitungsdauer

    Online: Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 5 Minuten.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2024 (von: 769)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de