Leasingbriefauskunft anfordern
Beschreibung
Über diesen Online-Prozess können Sie eine kostenlose Leasingbriefauskunft anfordern.
Damit können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Hardthausen am Kocher wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Sie benötigen die Postleitzahl Ihres Wohnortes oder Ihres Firmensitzes sowie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II.
Voraussetzungen
Die Zusendung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) an Ihre Zulassungsbehörde, muss vorab von Ihnen bei Ihrem Kredit- oder Leasinggeber beauftragt werden.
Rechtsbehelf
-
Verfahrensablauf
Über den oben genannten Link können Sie die Leasingbriefauskunft anfordern.
Nachdem Sie die erforderlichen Daten in GROßBUCHSTABEN eingegeben haben, wird Ihre Anfrage umgehend bearbeitet. Innerhalb kürzester Zeit erhalten Sie eine Rückmeldung, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Zulassungsbehörde eingegangen ist.
Fristen
-
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten die Auskunft sofort online nach Eingabe der notwendigen Daten.
Kosten
Für die Leasingbriefauskunft werden keine Gebühren fällig.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei einer Adressänderung innerhalb desselben Zulassungsbezirks oder bei der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs, muss die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nicht bei Ihrem Kredit- oder Leasinggeber angefordert werden.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg